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Streitwert Ehescheidung

Dies ist eine Diskussion zu Streitwert Ehescheidung innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2008, 09:36
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Streitwert Ehescheidung

Mal wieder ich.

Wenn man einen Ehescheidungsantrag stellt, so bemisst sich der Streitwert nach dem 3-fachen Nettogehalt der Parteien.

Was ist aber, wenn der Antragsgegner Rente in Höhe von 782 € bezieht und das Einkommen der Antragsgegnerin unbekannt ist?

Wird dann bei ihr automatisch vom Minimalbetrag in Höhe von 2.000 € ausgegangen, sodass sich für beide ein Streitwert von 4.346 € ergibt?

Für jede Antwort dankbar.

Brathering
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Alt 06.03.2008, 11:13
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AW: Streitwert Ehescheidung

Sehr gut.

Bin also net der Einzige...
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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2008, 11:15
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AW: Streitwert Ehescheidung

Wieso ist das Einkommen unbekannt ?

Sie wird vor dem schon wahrheitsgemäße Angaben machen müssen!
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  #4 (permalink)  
Alt 06.03.2008, 11:44
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AW: Streitwert Ehescheidung

Wir reichen den Scheidungsantrag ja erst noch ein und schreiben aber den Streitwert immer mit in den Antrag.

Dass Sie das vor dem Richter angeben muss is klar.

Mir geht es nur um jetzt (vor der Einreichung)
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  #5 (permalink)  
Alt 06.03.2008, 12:01
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AW: Streitwert Ehescheidung

Was man in den Antrag schreibt ist irrelevant - die Kosten des RA und des Gerichts bemessen sich nach den Angaben, die der Richter dann im Verfahren festlegt.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.03.2008, 10:12
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AW: Streitwert Ehescheidung

Mir ist das vom Prinzip her auch egal, nur das kann man seimen chef ja net einfach so sagen. Darin liegt ja die ganze Problematik
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  #7 (permalink)  
Alt 09.03.2008, 14:25
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AW: Streitwert Ehescheidung

Wenn ihr keine weiteren Anhaltspunkte habt, dann wird ein "wahrscheinlicher" Wert angenommen und mit der Klage-Einreichung gebeten, den Streitwert (vorläufig) festzusetzen. Dann hat man eine Richtschnur. Wenn die relevanten Daten vorliegen, gibt es den endgültigen Streitwert.
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