Dies ist eine Diskussion zu Streitwert Ehescheidung innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Streitwert Ehescheidung Wenn man einen Ehescheidungsantrag stellt, so bemisst sich der Streitwert nach dem 3-fachen Nettogehalt der Parteien. Was ist aber, wenn der Antragsgegner Rente in Höhe von 782 bezieht und das Einkommen der Antragsgegnerin unbekannt ist? Wird dann bei ihr automatisch vom Minimalbetrag in Höhe von 2.000 ausgegangen, sodass sich für beide ein Streitwert von 4.346 ergibt? Für jede Antwort dankbar. Brathering |
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| AW: Streitwert Ehescheidung Sehr gut. Bin also net der Einzige... |
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| AW: Streitwert Ehescheidung Wieso ist das Einkommen unbekannt ? Sie wird vor dem schon wahrheitsgemäße Angaben machen müssen!
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Streitwert Ehescheidung Wir reichen den Scheidungsantrag ja erst noch ein und schreiben aber den Streitwert immer mit in den Antrag. Dass Sie das vor dem Richter angeben muss is klar. Mir geht es nur um jetzt (vor der Einreichung) |
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| AW: Streitwert Ehescheidung Was man in den Antrag schreibt ist irrelevant - die Kosten des RA und des Gerichts bemessen sich nach den Angaben, die der Richter dann im Verfahren festlegt.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Streitwert Ehescheidung Mir ist das vom Prinzip her auch egal, nur das kann man seimen chef ja net einfach so sagen. Darin liegt ja die ganze Problematik |
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| AW: Streitwert Ehescheidung Wenn ihr keine weiteren Anhaltspunkte habt, dann wird ein "wahrscheinlicher" Wert angenommen und mit der Klage-Einreichung gebeten, den Streitwert (vorläufig) festzusetzen. Dann hat man eine Richtschnur. Wenn die relevanten Daten vorliegen, gibt es den endgültigen Streitwert.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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