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Streitwert Autopreis o. Differenzbetrag

Dies ist eine Diskussion zu Streitwert Autopreis o. Differenzbetrag innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2010, 21:06
Boardneuling
 
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Streitwert Autopreis o. Differenzbetrag

Hallo,

nehmen wir mal an Autokäufer P. benötigt anwaltliche Hilfe >>> Vertragsrecht, Neuwagenkauf,... >> STREITWERT!

Bestellt (lt. Kaufvertrag) wurde ein Serienmodell Audix,... geliefert wurde ein Sondermodell Audix S. Die Differenz beträgt (Serienmodell ./. Sondermodell) = 1.500 Euronetten.

Diese Differenz würde der total verärgerte Herr P. nun gerne v. Autohaus Audixino erstattet bekommen.

Der Advokat v. P. schreibt das auch so an das Autohaus.

Was könnte hier der Streitwert sein - die Differenz = 1.500 o.
der Gesamtpreis v. Audix S, z.B. 25.ooo Euronen?


Herzliche Grüße
Sarah
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 10:45
V.I.P.
 
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AW: Streitwert Autopreis o. Differenzbetrag

Zitat:
Zitat von Sarah2010
Diese [ 1500 Euro ] würde der total verärgerte Herr P. nun gerne v. Autohaus Audixino erstattet bekommen.

Der Advokat v. P. schreibt das auch so an das Autohaus.

Was könnte hier der Streitwert sein - die Differenz = 1.500 o.
der Gesamtpreis v. Audix S, z.B. 25.ooo Euronen?
Ich würde darauf tippen, daß der Wert des Gegenstands der Anwaltstätigkeit die 1500 Euro sind, um die gestritten wird.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:24
Boardneuling
 
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AW: Streitwert Autopreis o. Differenzbetrag

Hallo ONCE,

vielen Dank für die Beantwortung der fiktiven Streitwert-Frage!

So würde das auch der Käufer des Autos/Mandant sehen. Jetzt müßte nur noch der Anwalt davon überzeugt werden, das auch so zu sehen,...

Schönen Wo.anfang - Viele Grüße
Sarah
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 12:00
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AW: Streitwert Autopreis o. Differenzbetrag

Sollte der fiktive Mandant das Mandat dem fiktiven Anwalt allerdings dahingehend angetragen haben, er wünsche die Rückgabe des Sondermodells und die vertragsgemäße Lieferung des Serienmodells, sollte nun des weiteren der fiktive Anwalt dem fiktiven Mandanten dieses Ansinnen ausgeredet und sich bei der Verfolgung der Ansprüche auf den Unterschiedsbetrag konzentriert haben, dann wäre der Streitwert höher.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 12:25
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AW: Streitwert Autopreis o. Differenzbetrag

Sehe ich wie Jesús Inquilino. Es kommt hier entscheidend auf den genauen Auftrag an, der dem fiktiven Anwalt erteilt wurde.
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