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Streitwert 2. Instanz

Dies ist eine Diskussion zu Streitwert 2. Instanz innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 05.09.2011, 12:45
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Streitwert 2. Instanz

Wenn in der 1. Instanz der Streitwert 500,00 € festegsetzt wurde und für die Berufungsinstanz 900,00 €. Gilt dann 900,00 € für beide oder für jedes Verfahren sein eigener?
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Alt 05.09.2011, 22:29
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AW: Streitwert 2. Instanz

Das kommt auf den konkreten Streitwertbeschluss an; grundsätzlich aber greift der Grundsatz der Kosteneinheit, das Berufungsgericht setzt also den Streitwert für alle bis dahin erfolgten Instanzen einheitlich fest.

Stellt sich aber die Frage, wieso das Ausgangsgericht von 500 eur ausgeht, das Berufungsgericht auf 900? Zutreffend dürfte der von 900 eur sein, da sonst die berufungsfähige Summe nicht erreicht worden wäre, das Berufungsgericht also direkt die Berufung als unzulässig verworfen hätte...
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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