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Rückzahlung von Vorschuß?

Dies ist eine Diskussion zu Rückzahlung von Vorschuß? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 29.05.2009, 08:14
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Rückzahlung von Vorschuß?

Person A möchte sich scheiden lassen. A geht zum anwalt und muss dort eine Erklärung über seine Einkünfte aus Selbständigkeit (Kleinstunternehmer) geben.
Anschließend muss er einen vorschuß leisten in Höhe von 500 Euro.
Seine Einkünfte gehen jedoch seit Wochen rapide zurück und alte Schuldverpflichtungen führen zu einer annähernden Zahlungsunfähigkeit. Als eine weitere Rechnung kommt, im vorfeld nochmal 1000 Euro zu zahlen, legt A dem anwalt gegenüber offen, wie schlecht es finanziell derzeit um ihn steht. die 500 euro hat er bereits aus einem völlig überzogenen Girokonto bezahlt, guthaben ist schon lange nicht mehr vorhanden.
A erhält nun einen antrag auf Prozeßkostenhilfe. Den füllt er aus und es wird PKH mit Ratenzahlung (75,00 euro) ab 01.08.2009 bewilligt.
A fragt sich, ob er die 500 euro vorschuß von seinem anwalt zurückerhalten kann. dieser hatte hierfür bisher nur einen einzigen brief verfasst.
telef. nachfragen beim anwalt ergeben keine klärung, weil dieser sich unerreichbar hält und die gehilfin asuweichend antwortet.
hat a die möglichkeit, den vorschuß zurückzuerhalten, um wieder ein bisschen mehr deckung auf seinem girokonto zu haben?
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