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Rückzahlung Prozesskostenbeihilfe

Dies ist eine Diskussion zu Rückzahlung Prozesskostenbeihilfe innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 01.03.2010, 13:03
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Rückzahlung Prozesskostenbeihilfe

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

wenn man mit einem Arbeitgeber vor Gericht stand, weil der Arbeitgeber unwirksam gekündigt wurde und der Prozess gewonnen wurde, kann man Prozesskostenbeihilfe beantragen. Der Prozess wird gewonnen und noch nicht gezahlte Gehälter werden nachträglich überwiesen.

Zum Zeitpunkt Nachprüfung der Prozesskostenbeihilfe haben sich die Einkünfte zum positiven verbessert, da auch bsplw, keine Miete gezahlt werden muss, da Person die Prozesskostenbeihilfe beantragt hat, vorrübergehend bei den Eltern wohnt.


Es wurde dann Entschieden, dass Prozesskosten zurückgezahlt werden müssen, da keine hohen Ausgaben. Die Einküfte haben sich vom zeitpunkt der Nachprüfung bis jetzt, wieder geändert. Die Antragstellerin auf Prozesskostenbeihilfe hat wieder eine eigene Wohung, höhere Ausgaben usw.

Muss der Antragsteller auf Prozesskostenbeihilfe die Prozesskostenbeihilfe zurückzahlen, obwohl der Prozess gewonnen wurde? Wenn dies verlangt werden darf, kann dann eine erneute Nachprüfung angefordert wreden, wenn sich die Einkünfte und Ausgaben verringert oder geändert haben?

Gruß
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