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Rücknahme eines Mandats

Dies ist eine Diskussion zu Rücknahme eines Mandats innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 10.03.2009, 08:55
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Rücknahme eines Mandats

Guten Tag, werte Forumsgemeinde.
Ich bin mir nicht sicher, ob das Thema hier her gehört. Falls nicht, bitte ich um einen kurzen Hinweis, wo ich es wohl ansiedeln könnte.

Nehmen wir mal an, ein RA wird wegen eines Verkehrsunfalls vom Halter des beschädigten Fahrzeugs und vom beim Unfall verletzten Fahrer beauftragt, die entsprechenden Ansprüche gegen über der Versicherung des Unfallverursachers durchzusetzen, Nehmen wir mal weiter an, der RA tut dies nicht zur Zufriedenheit der Mandanten.
Wenn in unserem Fall die Mandanten das Mandat zurück nehmen, wie wirkt sich das auf die Kosten aus? Welche Ansprüche hat der RA?

Angenommen, die Mandanten wenden sich jetzt einem anderen RA zu und beauftragen diesen mit der Weiterführung der Angelegenheit. Welche Kosten fallen jetzt zusätzlich, also über die bei einer normalen Abwicklung hinausgehenden Kosten, an? Muss der Schädiger auch diese Kosten übernehmen?
__________________

Mit einem netten Gruß
Joschi480

Natürlich achte ich das Recht. Aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein.
(Konrad Adenauer)

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Alt 12.03.2009, 10:39
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AW: Rücknahme eines Mandats

Gibt es niemanden, der hierzu was sagen kann?
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Mit einem netten Gruß
Joschi480

Natürlich achte ich das Recht. Aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein.
(Konrad Adenauer)

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