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Rechtsdienstleistungsgesetz

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsdienstleistungsgesetz innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 24.11.2009, 16:26
Boardneuling
 
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Rechtsdienstleistungsgesetz

Hallo an alle Forummitglieder,

angenommen ein Volljurist hat einen in keinem besonderen Verhältnis stehenden (Familie, enge Bekanntschaft, Verwandtschaft) Mieter außergerichtlich vertreten, nicht nur beraten.

Der Mieter hat eine Rechtsschutzversicherung. Der Volljurist ist nicht als Rechtsdienstleister registriert. Kann er trotzdem mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen?

Vielen Dank im voraus für Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 16:28
V.I.P.
 
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AW: Rechtsdienstleistungsgesetz

Nur wenn er eine Zulassung als Rechtsanwalt hat.
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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