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Rechtsanwaltskosten bei Rechnungsmahnung

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsanwaltskosten bei Rechnungsmahnung innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 08.10.2010, 14:57
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Rechtsanwaltskosten bei Rechnungsmahnung

Mal angenommen Schuldner X bekommt eine Rechnung über 170 € die er aufgrund von Zahlungschwierigkeiten nicht begleichen konnte. Er wird von einem Rechtsanwalt einmalig angemahnt der dafür 59 € zusätzlich in Rechnung stellt. Der Schuldner zahlt aber erst 5 Monate später den Rechnungsbetrag inkl. der Mahnkosten direkt an den Gläubiger. Anließend wird er vom Rechtsanwalt aufgefordert die 59 € Rechtsanwaltsgebühr zu zahlen. - Wäre die Höhe dieser Gebühr rechtens ? Welche Möglichkeiten hätte der Schuldner um generell die Höhe der Forderungen von Rechtsanwälten in solchen Fällen nachzuvollziehen ?
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Alt 16.10.2010, 15:11
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AW: Rechtsanwaltskosten bei Rechnungsmahnung

Äh? Ggf. durch die Rechnung vom Anwalt?
59,00 erscheinen mir aber etwas zu hoch
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Alt 16.10.2010, 16:52
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AW: Rechtsanwaltskosten bei Rechnungsmahnung

ja, allerdings muss es doch feste Sätze geben, wenn der RA eine solche pauschalrechnung stellt diese nachzuprüfen.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.10.2010, 17:15
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AW: Rechtsanwaltskosten bei Rechnungsmahnung

Der RA kann nach § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO die Erstattung der Gebühren bzw. seiner Auslagen auch wie hier, gewissermaßen in "eigener Sache" erstattet verlangen.

Da insofern - zumindest mit dem Schuldner - keine gesonderte Absprache hinsichtlich des Honorars getroffen wurde, wird der fiktive RA nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet haben.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.10.2010, 18:33
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AW: Rechtsanwaltskosten bei Rechnungsmahnung

und diese belaufen sich hier auf 39,00 EUR zzgl Umsatzsteuer. Also 46,41 EUR.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 16.10.2010, 21:12
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AW: Rechtsanwaltskosten bei Rechnungsmahnung

das heisst ja, dass die forderung des rechtsanwaltes mit 59 € zu hoch angesetzt wäre? würde man einen widerspruch einlegen wenn ein der Rechtsanwalt einen gerichtlichen mahnbescheid erwirkt in dem er die 59 € als forderung ausweist ?
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  #7 (permalink)  
Alt 16.10.2010, 23:22
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AW: Rechtsanwaltskosten bei Rechnungsmahnung

Also der Schuldner X muss irgendwas zahlen. In der Situation auf einen MB zu warten wäre denkbar schlecht.

Andererseits wird der RA schon wissen, warum er 59 Euro haben will.

Wie gesagt, eine ordentliche Rechnung muss her.

Die Vergütung richtet sich nach dem RVG. Die die liegt unter 59 €, meiner Ansicht nach kann er sogar nur die GEbühr für ein einfaches Schreiben verlangen. Und das läge bei ca. 20,00 €
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