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Rechtsanwalt handelt eigenmächtig??!!

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsanwalt handelt eigenmächtig??!! innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 14:01
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Question Rechtsanwalt handelt eigenmächtig??!!

Hallo,


Nehmen wir mal an,
die Tante leiht der Familie Geld. Schriftlich aufgesetzt.
Tante und Familie geraten in Streit und Tante will daraufhin das verliehene Geld zurück.
Die Familie weigert sich.
Tante beauftragt einen Rechtsanwalt, welcher aufgrund des "Schuldscheins" direkt eine Mahnung an die Familie schickt.
Tante erwirkt einen Titel gegen die Familie
RA beauftragt einen GV für die Pfändung, welche neagtiv ausfiel.
Daraufhin wird ein Antrag zur EV gestellt.

Bevor es zur EV kommt, haben sich alle scheinbar wieder vertragen und man wolle sich aussprechen.

Tante teil RA mit, dass sie erst einmal abwarten will.

Und jetzt der eigentliche Grund---
Der RA beantragt am selben Tag des Gesprächs, eine Kontopfändung der Familie über den GV.
Tante hat es aber nie in Auftrag gegeben oder diesen zugestimmt.
Lediglich über mögliche Vorgehensweisen wurde gesprochen.

Wer trägt für diesen Antrag (Kontopfändung) jetzt die Kosten?

Des Weiteren will der RA seine Kosten auf die Familie abwälzen und nich auf den Auftraggeber (Tante)


Ein Freund der Familie studiert Jura im 6. Semester und ist der Meinung, dass der RA dies hätte gar nicht machen dürfen und somit auch keinen Anspruch auf die Kosten (um die 240 Euro), die durch den Antrag einer Kontopfändung entstanden sind .
Die Kosten für den RA muss aleine die Tante bezahlen und nicht die Familie!
Nur wird er aufgrund von nur 6 Semester nicht für voll genommen.

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus?

Ich hoffe, dass dieser "fiktive" Fall den Regeln hier entspricht (Tante, Familie und Freund sind ersatzweise von A,B,C erwähnt)
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  #2 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 23:06
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AW: Rechtsanwalt handelt eigenmächtig??!!

Zitat:
Zitat von Herman13 Beitrag anzeigen
Hallo,
Tante beauftragt einen Rechtsanwalt, welcher aufgrund des "Schuldscheins" direkt eine Mahnung an die Familie schickt.
Tante erwirkt einen Titel gegen die Familie
RA beauftragt einen GV für die Pfändung, welche neagtiv ausfiel.
Daraufhin wird ein Antrag zur EV gestellt.

Bevor es zur EV kommt, haben sich alle scheinbar wieder vertragen und man wolle sich aussprechen.

Tante teil RA mit, dass sie erst einmal abwarten will.

Und jetzt der eigentliche Grund---
Der RA beantragt am selben Tag des Gesprächs, eine Kontopfändung der Familie über den GV.
Tante hat es aber nie in Auftrag gegeben oder diesen zugestimmt.
Lediglich über mögliche Vorgehensweisen wurde gesprochen.

Wer trägt für diesen Antrag (Kontopfändung) jetzt die Kosten?

Des Weiteren will der RA seine Kosten auf die Familie abwälzen und nich auf den Auftraggeber (Tante)

Ein Freund der Familie studiert Jura im 6. Semester und ist der Meinung, dass der RA dies hätte gar nicht machen dürfen und somit auch keinen Anspruch auf die Kosten (um die 240 Euro), die durch den Antrag einer Kontopfändung entstanden sind .
Die Kosten für den RA muss aleine die Tante bezahlen und nicht die Familie!
Nur wird er aufgrund von nur 6 Semester nicht für voll genommen.
Dem geschilderten Sachverhalt entnehme ich folgende zeitliche Reihenfolge in der Vorgehensweise des Anwalts und der Tante:
1. Mahnung
2. Titel erwirken
3. Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit Pfändung
4. Antrag auf eidesstattliche Versicherung
Schritt 5: die Familie verträgt sich, Tante will erstmal abwarten

Es ist ganz normal, daß erst eine Pfändung (incl. Kontopfändung) versucht wird und anschließend, wenn dies fruchtlos erfolgt, die eidesstattliche Versicherung abgenommen werden soll.

Generell hat der säumige Schuldner hier die Kosten (incl. der Kontopfändung) zu übernehmen. Nur, wenn bei ihm nichts zu holen ist, zahlt der Gläubiger. Allerdings kann dieser die Kosten später, wenn der Schuldner wieder zu Vermögen gelangt ist, bei diesem erneut -mit Aussicht auf Erfolg- eintreiben.

Der 6.-Semester-Student sollte so eine Vorgehensweise aber wissen!!!

Insofern hat der Rechtsanwalt auch nicht eigenmächtig gehandelt.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 23:27
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AW: Rechtsanwalt handelt eigenmächtig??!!

Zitat:
Zitat von Herman13 Beitrag anzeigen
Bevor es zur EV kommt, haben sich alle scheinbar wieder vertragen und man wolle sich aussprechen.

Tante teil RA mit, dass sie erst einmal abwarten will.

Und jetzt der eigentliche Grund--- Der RA beantragt am selben Tag des Gesprächs, eine Kontopfändung der Familie über den GV.
die ansage von tantchen, sie wolle nun erst mal abwarten, is doch wohl unmissverständlich. da hätte der ra keine weiteren schritte veranlassen dürfen.

@klausschlesinge
bin nicht der meinung, dass es um ne generellen ablauf geht, sondern hat die klientin doch jederzeit das recht, das normal-procedere zu unterbrechen. das hat sie mmn hier getan. der anwalt handelt hier entgegen dem auftrag: "abwarten".
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  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2011, 23:54
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AW: Rechtsanwalt handelt eigenmächtig??!!

Wenn es so gewesen sein sollte, hättest du Recht. - Allerdings kann dies nur der Fragesteller selbst sagen, zu welchem Zeitpunkt 'Tantchen' den Auftrag abgebrochen hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 10:04
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AW: Rechtsanwalt handelt eigenmächtig??!!

Hallo,

also,
Tante hat den RA beauftrag einen GV einzuschalten, für evt. Pfändung. Da nichts zu holen war, wurde auch eine EV in Auftrag gegeben.

Am Tag, nennen wir ihn mal fiktverweise den 10.10.2010, war Tante beim RA und teilte ihm mit, das man sich auf dem Wege einer Einigung ist, welche aber nicht im Sinne des RA war (der wurde recht ausfallend).
Trotzdem hat dieser RA am selben Tag noch, einen Antrag für Kontopfändung/ Stilllegung für 4 Wochen beantragt!

Tante weiss nichts davon und hat es auch nicht in Auftrag gegeben, da sie den RA ja mitgeteilt hatte, dass man sich evt. einigen werde. Sie wurde auch nicht darüber informiert, dass der RA solche Schritte eingeleitet hatte!!


Bevor aber diese EV abgegeben wurde (welche auch zurückgezogen wurde)hat man sich endgültig geeinigt.
Dafür schon will der RA 45,-Euro haben, obwohl dort steht "Im Falle einer Abnahme der EV teilen wir anfallende Kosten mit"

Da diese nicht vollzogen wurde, kann er doch auch ken Geld dafür verlangen.

Jetzt hat der RA die kompl. Rechnung an die Familie geschickt, mit der Begründung, sie wären die Schuldner gewesen und hätten verloren (kam ja nicht einmal vor Gericht), deshalb müssten sie die Rechnung zahlen.

Tante weigert sich nämlich, die 45,-Euro + ca. 250,-Euro zu bezahlen, da sie beides nie in Auftrag gegeben hat! Den Rest wolle sie wohl begleichen...aber nicht so.

Ist natürlich ein fiktiver Fall--- abzulut an den Haaren herbei gezogen
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