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Rechsanwalt Fristversäumnis

Dies ist eine Diskussion zu Rechsanwalt Fristversäumnis innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 17.02.2010, 17:19
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Rechsanwalt Fristversäumnis

Hallo

Folgende Konstuktin

Herr A beauftragt Rechtsanwalt B mit einreichung einer Berufung im Kündigungsschutzprozess vorm LAG.

Rechtsanwalt übernimmt den Fall und legt Fristgerecht Berufung ein.
Rechtsanwalt bekommt bestätigung vom LAG und wird aufgefordert innerhalb vier Wochen eine Berufugsbegründung einzureichen.

Rechtsanwalt hat angeblich EDV Probleme und verpasst dadurch die begründung an das LAG abzuschicken.

Rechtsanwalt bemerkt erst nach hinweis durch LAG zur Prozess einstellung
3 Wochen später seinen Fehler und teilt den Mandanten daraufhin mit das es keine berufung mehr geben kann.

Ist der Rechtsanwalt zum Schadenersatz verpflichtet und wenn ja wie kann dieser berechnet werden.

Vielen dank im Voraus
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Alt 18.02.2010, 09:31
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AW: Rechsanwalt Fristversäumnis

Zitat:
Zitat von clara33
Ist der Rechtsanwalt zum Schadenersatz verpflichtet und wenn ja wie kann dieser berechnet werden.
Der Rechtsanwalt ist dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Herrn A durch das Versäumen der Berufungsbegründungsfrist tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Herr A muß in einem möglichen Prozeß gegen den Anwalt beweisen, daß das Berufungsverfahren zu seinen Gunsten ausgegangen wäre. Kann er dies, dann läßt sich am Ergebnis des Verfahrens sehen, in welcher Höhe tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 10:01
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AW: Rechsanwalt Fristversäumnis

Vielen Dank für die Antwort

Angenommen der Rechtsanwalt gibt den Fehler zu und bietet Herrn A an
den Schaden über seine Berufshaftpflicht abzuwicken wie kann dort der schaden beglichen werden etwa über den streitwert oder wie wird sowas berechnet ohne neues verfahren.

Vielen Dank
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  #4 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 10:23
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AW: Rechsanwalt Fristversäumnis

Die Berufshaftpflicht prüft, ob ein Schaden entstanden und erstattungsfähig ist. Wie das berechnet wird, kann hier keiner sagen, da der Sachverhalt nicht weiter bekannt ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 11:36
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AW: Rechsanwalt Fristversäumnis

Hallo

Nochmals Danke

Eine Frage noch, angenommen Rechtsanwalt hat das förmliche urteil bereits bekommen Herr A wurde informiert
über seinen Fehler gibt es dann für den RA irgendeine möglichkeit wie zb Wiedereinsetzung oder irgendeine Beschwerde form oder überhaupt Rechtsmittel gegen das Versäumnis.
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