Dies ist eine Diskussion zu Rechnungspflicht, Mahnung, Widerrufsrecht innerhalb des Forums Kostenrecht
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| 1. Unternehmer A schließt mit seinen Kunden Monatsverträge ab, wobei in den AGBs steht, dass die Rechnung immer bis zum 5. jeden Monats im Voraus zu begleichen ist. Auf der Rechnung selbst, welcher der Käufer immer am 1. erhält steht ebenfalls, dass die Rechnung bist zum 5. zu begleichen ist. Gilt die Verzugsdauer dann tatsächlich bereits ab dem 5. oder ist die Dauer zwischen Erhalt der Rechnung und Zahlfrist hierfür viel zu kurz ? 2. Ist es ausreichend, die Rechnung ausschließlich als PDF-Datei im Anhang per EMail zu versenden oder gibt es da etwas zu beachten ? 3. Könnte A also theoretisch direkt am 6. einen gerichtlichen Mahnbescheid ausfüllen und der Kunde hat die zusätzlichen 5%igen Mahngebühren für den Zeitraum zwischen 5. und Zahldatum zu tragen oder gelten die Mahngebühren erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Mahnbescheids ? 4. Hat der Kunde bei Verträgen, welche er in den Geschäftsräumen des Unternehmens A geschlossen hat, ein Widerrufsrecht ? Angenommen er meldet sich, in einem anderen Fallbeispiel, für einen einzigen Kurs an, welcher bereits am nächsten Tag startet. Er erhält per Mail am Starttag des Kurses eine Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist, besucht den Kurs nicht, und legt Widerspruch ein, um den Vertrag zu widerrufen. Kann er dies so einfach tun und wenn ja, wie lange kann er den Vertrag widerrufen ? Aus unternehmerischer Sicht wäre es ja wegen der Rechnungsfrist und der eventuellen Widerrufsfrist sinnvoll, dass alle Kursteilnehmer sich bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn angemeldet haben müssen. Gruß Dark |
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