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Rechnung von Rechtsanwalt obwohl keine Vollmacht vorhanden?

Dies ist eine Diskussion zu Rechnung von Rechtsanwalt obwohl keine Vollmacht vorhanden? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 12.10.2009, 14:46
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Rechnung von Rechtsanwalt obwohl keine Vollmacht vorhanden?

Guten Tag,

Person X beauftragte einen Anwalt für seine rechtlichen Interessen. Anwalt Y schickte X eine Vergütungsvereinbarung und Vollmacht zum unterschreiben. Person X unterschrieb die Vergütungsvereinbarung und schickte diese an den Anwalt und bat Y bei der Rechtschutzversicherung für eine Kostenerstattung nachzufragen. Die Versicherung lehnte eine Kostenübernahme ab. Eine Unterschrift für die Vollmacht erfolgte daher nicht mehr.

Nun handelte Anwalt Y ohne Vollmacht und setzte ein Schreiben via FAX auf in dem behauptet wird die Bevollmächtigung durch den Mandaten X zu besitzen, obwohl diese gar nicht exisitert. Person X bekam nun eine Rechnung über 500 Euro. Muss er zahlen?
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Alt 17.10.2009, 20:20
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AW: Rechnung von Rechtsanwalt obwohl keine Vollmacht vorhanden?

Tja, diesem fiktiven Fall liegt wohl eindeutig ein Kommunikationsproblem zugrunde.
M.E. wurde dem RA bereits eine mündliche Vollmacht erteilt. Der RA bekam ja bereit einen Auftrag, wie dem Eingangssatz zu entnehmen ist. Zugleich erklärte sich der Mdt. bereit, die Kosten zu übernehmen.

Ohne unterschriebene Vollmacht hat natürlich der RA ein Nachweisproblem. Die Unterschrift zeigt ja nur nach außen "Hallo, ich handle für X". Im Innenverhältnis zum RA besteht jedoch bereits ein Dientsvertrag, der ja eben NICHT der Schriftform bedarf. Dadurch, dass X die VergütungsV zurückgeschickt hat, hat X ein Problem. Ermüsste mal Butter bei den Fischen geben und darstellen, warum er diese zurück schickt, wenn er gar nicht will, dass der RA handelt. Was würde den X in diesem fiktiven Fall sagen, damit die Sache spannender wird?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2009, 23:41
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AW: Rechnung von Rechtsanwalt obwohl keine Vollmacht vorhanden?

X bat den RA bei der Rechtschutzversicherung zu fragen, ob eine Kostenerstattung stattfinden würde. Es war ausgemacht vor der Nachfrage keine Aktion einzuleiten. Da jedoch keine Nachfrage statt fand, hat sich X anders orientiert und einen anderen RA gefunden. RA Y meldete sich dann vor einigen Tagen mit der Bitte die Rechnung zu begleichen.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.10.2009, 21:32
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AW: Rechnung von Rechtsanwalt obwohl keine Vollmacht vorhanden?

...also will X letztendlich eine Vertretung durch einen RA, unabängig von der Zusage eienr RS-Versicherung.

An der Stelle von X würde ich das Gespäch mit RA Y suchen (X-RaY, witziges Wortspiel :-) ),l da ich den Erfolgsaussichten der Zahlungsklage RA Y gegen X guter Erfolgsaussichten beimesse. Vorteil X: Offensichtlich sollte erst die RS-Versicherung informiertz werden. Nachteil X: er rennt schon wieder zum Anwalt, obwohl der ersten noch nicht bezahlt ist
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  #5 (permalink)  
Alt 25.10.2009, 16:39
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AW: Rechnung von Rechtsanwalt obwohl keine Vollmacht vorhanden?

X zahlt die Rechnung.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.10.2009, 18:02
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AW: Rechnung von Rechtsanwalt obwohl keine Vollmacht vorhanden?

Zitat:
Zitat von Milamm
X zahlt die Rechnung.


Hi....


das ist sicherlich KEINE SCHLECHTE Idee...


Chris
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