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RA Vollmacht

Dies ist eine Diskussion zu RA Vollmacht innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 20:54
Boardneuling
 
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RA Vollmacht

Angenommener Sachverhalt:

Person A hat eine Autounfall, da Person B ihm die Vorfahrt nahm. Gegen beide wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Person A hält sich für unschuldig und konsultiert einen Rechtsanwalt. Nach Beratungen erteilt er ihm eine Vollmacht bzgl A gegen Versicherung/ B. Der RA nimmt die ersten Ermittlungen auf und erhält Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle. Ohne das A ihm eine Vollmacht betreffend der Bußgeldsache erteilt hat, vertritt er auch dort die rechtlichen Interessen und bewirkt die Einstellung des Verfahrens.
Später erkennt die Versicherung volle Haftung an und zahlt aber nur die Anwaltsgebühren bzgl. der Versicherungsstreits, da keine Vollmacht für die Bußgeldsache vorlag.

Nun fordert der RA die Kosten für die Bußgeldsache von A. Dieser weigert sich, da er keine Vollmacht erteilt hatte und auch keine Vertretung dort haben wollte.

Wie ist die Rechtslage?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 21:23
V.I.P.
 
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AW: RA Vollmacht

Der RA muss beweisen, dass er beauftragt wurde.

Liegt kein Vertrag vor, so kann er die Kosten nicht verlangen.
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