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Prozesskostenhilfe/ wie lange besteht Forderung

Dies ist eine Diskussion zu Prozesskostenhilfe/ wie lange besteht Forderung innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 16.10.2009, 07:24
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Prozesskostenhilfe/ wie lange besteht Forderung

Hallo,
angenommen Mann u. Frau lassen sich trennen. Die Frau bekommt Prozesskostenhilfe zugesprochen (Mann verdient als Student wohl auch keine Reichtümer u. braucht keinene Unterhalt zu bezahlen). Es gibt keine Kinder etc.
Wenn wir richtig gegoogelt haben kann das zuständige Gericht das Geld noch bis zu 4 Jahre zurückfordern. Nur ab wann beginnt die Forderung?
Angenommen die Prozesskostenhilfe wurde gleich zu beginn beantragt dürfte die 4 Jahresfrist am Ende (Scheidugsjahr etc.) ja schon bald um sein. Oder beginnt die Frist erst ab Urteilsverkündung?

Danke schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 09:20
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AW: Prozesskostenhilfe/ wie lange besteht Forderung

§ 120 Abs. 4 S. 3 ZPO: die vier Jahre beginnen mit Rechtskraft der Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Verfahrens.
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