Dies ist eine Diskussion zu Prozesskostenhilfe ohne Zahlung! Spätere Rückzahlung? innerhalb des Forums Kostenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Prozesskostenhilfe ohne Zahlung! Spätere Rückzahlung? habe da mal einige Frage. Vor ca. einem Jahr führte der A ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht gegen seinen damaligen Arbeitgeber aufgrund einer unrechtmäßigen Kündigung. Das Verfahren wurde im nach zwei Terminen dann auch zugusnsten des A beendet. Für das Verfahren wurde PKH ohne Zahlung bewilligt. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich in noch in einer Ausbildung. Nun liegt dem A ein Schreiben des Arbeitsgerichts vor, in dem auf die nach § 120 Abs. 4 ZPO zurückzuführende Verpflichtung der Mitteilung über evtl. Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingegangen wird. Die persönlichen Verhältnisse haben sich beim A nun auch dahin gehend geändert, dass er die Ausbildung beendet hat und in ein festes Arbeitsverhältnis ím öffentlichen Dienst übernommen wurde. Muss die vor einem Jahr bewilligte PKH dann evtl. zurückgezahlt werden? Lässt sich irgendwie ermitteln wie hoch die Prozesskosten sind. Vor Gericht stand der A mit drei weiteren Klägern (eine Anwältin), wird durch alle geteilt?? Fragen über Fragen mit der Hoffnung auf beantwortung. Viele Grüße und allen ein schönes Wochenende! |
| |||
| AW: Prozesskostenhilfe ohne Zahlung! Spätere Rückzahlung? Keiner????? |
| |||
| AW: Prozesskostenhilfe ohne Zahlung! Spätere Rückzahlung? Lässt sich ermitteln, wenn noch mitgeteilt würde, wie hoch der streitwert festgesetzt wurde und der Beitrag den Fordenregeln konform wäre...
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
| |||
| AW: Prozesskostenhilfe ohne Zahlung! Spätere Rückzahlung? Gegen welche Regel hab ich den mit meinem Beitrag verstoßen?? Angenommen der Streitwert beläuft sich auf 3600 , wirf da durch die vier Kläger geteilt? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Rückzahlung einer gelogenen Zahlung ? | Bürgerliches Recht allgemein | 14.12.2009 23:42 |
| Zahlung ohne Vereinbahrung JA od. Nein | Bürgerliches Recht allgemein | 12.11.2009 18:50 |
| Hauskauf spätere Zahlung vorzeitige Renovierung | Immobilienrecht | 22.06.2008 21:23 |
| Zahlung ohne Beleg, wie deklarieren? | Steuerrecht | 03.03.2008 11:00 |
| Kaufvertrag ohne Unterschrift-trotzdem Zahlung | Kaufrecht / Leasingrecht | 07.06.2007 16:15 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios