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Prozesskosten....

Dies ist eine Diskussion zu Prozesskosten.... innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 11:05
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Prozesskosten....

A und B,streiten sich vor GERICHT-
wenn A verlieren würde und PKH gestellt hat-
müsste er dann die Anwaltskosten selbst tragen?
__________________
schöne Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 13:28
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AW: Prozesskosten....

Wenn A verliert, muss er die Anwaltskosten der Gegenseite selbst tragen.

Die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten übernimmt die PKH.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 22:47
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AW: Prozesskosten....

wenn a vor gericht einen fehler der rechnung vorgetragen hat-
die gegenseite die aber abstreiten würde....

und nach einer woche hätte a den sicheren beweis-
das es doch ein fehler gab....

sollte a dann weiter machen und was gegen das urteil tun?


sich einen anwalt suchen?
__________________
schöne Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 09:39
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AW: Prozesskosten....

die Anwaltskosten der Gegenseite müssten aus eigener Tasche finanziert werden, was bei PKH-Fällen nur zu oft übersehen wird

Mit neuem Vorbringen - auch Beweismitteln - wäre A nach Erlass des Urteils präkludiert. Dann ist der Ofen aus.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Geändert von Defendant (05.09.2010 um 09:41 Uhr). Grund: Vervollständigung
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  #5 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 19:05
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AW: Prozesskosten....

ich nehme jetzt mal an das mit präkludiert,abgelooost gemeint wäre????

auch wenn a das vor gericht vorgetragen hätte,und b es aber abstritt??

könnte man dann nicht in berufung gehen?
__________________
schöne Grüße
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  #6 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 21:36
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AW: Prozesskosten....

abgelosst triffts ganz gut
Man muss aber ALLE Beweismittel schon in erster Instanz bringen (können), sonst siehts für die Berufung regelmäßig düster aus.

Ist denn die berufungsfähige Summe überhaupt erreicht? Gehts um weniger als 600.- ist nach einer Instanz ende.
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