Dies ist eine Diskussion zu Pro bono bei betagter, schwerbeh., armer Frau innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Pro bono bei betagter, schwerbeh., armer Frau folgender fiktiver Fall: Frau B (betagte Dame/schwerbehindert/kleine Rente) hat seit Jahrzehnten eine Rechtschutzversicherung. Nun wird sie beschuldigt, sie hätte eine Straftat begangen. Die RS-Versicherung verweigert Deckungszusage, weil Frau B dies "angeblich" vorsätzlich gemacht hat. Frau B ist mit den Nerven am Ende u. vermutet, dass es sich hier um einen Irrtum/Mißverständnis/Verwechslung handelt. Sie hat eine Vorladung als Beschuldigte bekommen. Ein Anwalt hat Mitleid mit der Frau u. sagt er würde pro bono die Akte bei der Staatsanwaltschaft anfordern, sie solle nicht zur Beschuld.vernehmung gehen. Erst nach Akteneinsicht würde er weitere Schritte tun. Er hat Frau B. eine Vollmacht gegeben. Frau B. ist verunsichert, sie würde die Sache gerne über den Anwalt laufen lassen, hat aber Angst, dass sie dann evtl. Probleme bekommt. Der Anwalt evtl. dann doch Gebühren verlangt (obwohl er weiß, die Frau B hat außer einer kleinen Rente nichts). 1. Könnte Frau B die Vollmacht unterschreiben oder gäbe es fiktive Bedenken? 2. Könnte Frau B auch alleine zur Beschuld. vernehmung gehen? 3. Welche Nachteile könnten ihr dann entstehen? Die Dame ist sehr aufgeregt, auch etwas verwirrt (altersbedingt) u. hat Angst etwas Falsches zu sagen, sie hatte noch nie was mit der Polizei zu tun,... Vielen Dank u. herzliche Grüße Jo |
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