Dies ist eine Diskussion zu Porto-, Telefonkostenpauschale? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Porto-, Telefonkostenpauschale? Angenommen X hätte per e-mail bei einem Anwalt eine Frage beantworten lassen. Der Kontakt zwischen Anwalt und X fand nur ein mal per Telefon statt, wobei X den Anwalt angerufen hätte. Danach hätte X die Frage schriftlich formuliert und per e-mail verschickt. die Frage wäre vom Anwalt dann ebenfalls per e-mail beantwortet worden. Die Rechnung würde lauten über: Gebühr nach §§ 3+3a RVG, Teil 2 und 3 VV, 5/10-tel von 135,00 = 67,50 (das wäre so abgesprochen gewesen) Auslagen nach 7001, 7002 VV = 10,13 Rein fiktiv hätte X beim Anwalt nachgefragt, wieso denn die Porto- und Tel. kosten berechnet werden, obwohl ja keine angefallen sind. Darauf hätte der Anwalt gesagt, dass es sich um eine Pauschale handele, weil immer irgendwelche Auslagen entstünden. Es gäbe viel mehr versteckte Kosten als man ahne, z.B. die Grundgebühr fürs Telefon, Stromkosten usw., daher sei die Rechnung korrekt. Würde das wohl stimmen oder wäre der Anwalt da einem Versehen aufgesessen? Ich meine nämlich, mal gelesen zu haben, dass die Pauschale nur dann zum Tragen kommt, wenn auch tatsächlich irgendwelche Kosten angefallen sind. Oder würde nun eine mail als Kostenverursacherin gesehen werden? Internetzugang kostet ja auch Geld. Ist es vielleicht das? |
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| AW: Porto-, Telefonkostenpauschale? Da liest Du einfach mal die Nr. 7002 VV RVG: Zitat:
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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| AW: Porto-, Telefonkostenpauschale? Zitat:
und die frage ist, ob eine e.mail überhaupt kosten verursacht und in so fern anstelle der dort real entstandenen kosten dann die pauschale berechnet werden darf. oder was würde noch alles zu post- und telekommunikationskosten zählen? |
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| AW: Porto-, Telefonkostenpauschale? Das heißt: Die gesetzliche Pauschale kann man in jedem Fall beanspruchen.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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| AW: Porto-, Telefonkostenpauschale? @13: Deine Ausführungen stimmen nicht ganz. Selbstverständlich kann der Anwalt nur dann die Auslagenpauschale verlangen, wenn auch tatsächlich in irgendeiner Weise nach außen hin fungiert wurde. Wenn also z. B. ein reines Beratungsgespräch stattfindet, fällt keine an; bestätigt der Anwalt seinem Mandanten den Inhalt dieses Gespräches per Post oder auch per E-Mail (!), dann darf er die Auslagenpauschale verlangen. Diese berechnet sich - wie Du schon belegt hast - nach Nr 7002 VV RVG (20 % der Gebühren, max. 20,00 EUR). Es steht dem Anwalt frei, sich stattdessen die Mühe zu machen und die tatsächlich entstandenen Auslagen abzurechnen, was aber wohl kaum ein Anwalt machen wird (in kleineren Sachen zumindest). |
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