Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Porto-, Telefonkostenpauschale?

Dies ist eine Diskussion zu Porto-, Telefonkostenpauschale? innerhalb des Forums Kostenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.07.2009, 23:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
Porto-, Telefonkostenpauschale?

Folgender fiktiver Sachverhalt:

Angenommen X hätte per e-mail bei einem Anwalt eine Frage beantworten lassen. Der Kontakt zwischen Anwalt und X fand nur ein mal per Telefon statt, wobei X den Anwalt angerufen hätte. Danach hätte X die Frage schriftlich formuliert und per e-mail verschickt. die Frage wäre vom Anwalt dann ebenfalls per e-mail beantwortet worden.


Die Rechnung würde lauten über:

Gebühr nach §§ 3+3a RVG, Teil 2 und 3 VV, 5/10-tel von € 135,00 = 67,50
(das wäre so abgesprochen gewesen)

Auslagen nach 7001, 7002 VV = 10,13


Rein fiktiv hätte X beim Anwalt nachgefragt, wieso denn die Porto- und Tel. kosten berechnet werden, obwohl ja keine angefallen sind. Darauf hätte der Anwalt gesagt, dass es sich um eine Pauschale handele, weil immer irgendwelche Auslagen entstünden. Es gäbe viel mehr versteckte Kosten als man ahne, z.B. die Grundgebühr fürs Telefon, Stromkosten usw., daher sei die Rechnung korrekt.

Würde das wohl stimmen oder wäre der Anwalt da einem Versehen aufgesessen? Ich meine nämlich, mal gelesen zu haben, dass die Pauschale nur dann zum Tragen kommt, wenn auch tatsächlich irgendwelche Kosten angefallen sind. Oder würde nun eine mail als Kostenverursacherin gesehen werden? Internetzugang kostet ja auch Geld. Ist es vielleicht das?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.07.2009, 23:48
13 13 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Dummsdorf an der Knatter
Beiträge: 1.755
98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Porto-, Telefonkostenpauschale?

Da liest Du einfach mal die Nr. 7002 VV RVG:

Zitat:
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen - 20 % der Gebühren, höchstens 20,00 €.

Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle der tatsächlichen Auslagen nach Nr. 7001 gefordert werden.
__________________
Gruß
13
Don´t worry, eat Chappi.

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE!

==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <==
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 22:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Porto-, Telefonkostenpauschale?

Zitat:
Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle der tatsächlichen Auslagen nach Nr. 7001 gefordert werden.
ja, weiß ich wohl. aber da steht >anstelle<. und das heißt doch, dass überhaupt irgendwelche kosten angefallen sein müssen. wenn keine post- oder telekommunikationsleistungen angefallen sind, darf doch auch nichts berechnet werden - oder?
und die frage ist, ob eine e.mail überhaupt kosten verursacht und in so fern anstelle der dort real entstandenen kosten dann die pauschale berechnet werden darf. oder was würde noch alles zu post- und telekommunikationskosten zählen?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 21:19
13 13 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Dummsdorf an der Knatter
Beiträge: 1.755
98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Porto-, Telefonkostenpauschale?

Das heißt: Die gesetzliche Pauschale kann man in jedem Fall beanspruchen.
__________________
Gruß
13
Don´t worry, eat Chappi.

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE!

==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <==
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 08:13
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 234
Keine Wertung, bambola hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bambola hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bambola hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bambola hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bambola hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bambola hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bambola hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bambola hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bambola hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bambola hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Porto-, Telefonkostenpauschale?

@13:
Deine Ausführungen stimmen nicht ganz.

Selbstverständlich kann der Anwalt nur dann die Auslagenpauschale verlangen, wenn auch tatsächlich in irgendeiner Weise nach außen hin fungiert wurde. Wenn also z. B. ein reines Beratungsgespräch stattfindet, fällt keine an; bestätigt der Anwalt seinem Mandanten den Inhalt dieses Gespräches per Post oder auch per E-Mail (!), dann darf er die Auslagenpauschale verlangen. Diese berechnet sich - wie Du schon belegt hast - nach Nr 7002 VV RVG (20 % der Gebühren, max. 20,00 EUR). Es steht dem Anwalt frei, sich stattdessen die Mühe zu machen und die tatsächlich entstandenen Auslagen abzurechnen, was aber wohl kaum ein Anwalt machen wird (in kleineren Sachen zumindest).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Zahlung Porto bei abweichender Versandart Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 25.11.2009 15:36
Ware zurück schicken? Porto? Bürgerliches Recht allgemein 27.10.2009 22:03





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kostenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN