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PKH, RA beigeordnet, Wechsel RA,...

Dies ist eine Diskussion zu PKH, RA beigeordnet, Wechsel RA,... innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.09.2012, 19:20
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PKH, RA beigeordnet, Wechsel RA,...

Hallo,

nehmen wir an eine Richterin ordnet in einem Soz.ger.verfahren Mandant (M), RA (Y) uneingeschränkt bei.

RA Y schreibt an das Gericht u. seinen Mandanten, dass eine Klagebegründung bis z.B. 1.8.2X12 erfolgen wird.

Der 1.8. ist vorbei u. es erfolgt weder eine Klagebegründung, noch eine Info an M.

M. wendet sich diesbezügl. an den RA u. dieser meinte, er meldet sich nächste Woche.

M. wartet, RA meldet sich, wie vereinbart, nicht.

M. schreibt RA erneut an u. fragt, ob er überhaupt noch für ihn tätig sein möchte u. wann die Klagebegründung erfolgt.

RA meldet sich u. meint, er würde gerne für M. weiterarbeiten, wann die Klagebegründung erfolgt steht jedoch in den Sternen,...

M. ist mittlerweile so verärgert, dass er mit diesem RA nicht mehr weiterarbeiten möchte, das Vertrauensverhältnis ist zerstört.

Nun möchte M. diesen RA das Mandat entziehen.

1. Da M. ja vom Gericht dieser RA beigeordnet wurde, wie würde ein Mandatsentzug funktionieren?

Vorschlag: M. schreibt an die Richterin er möchte diesen RA nicht mehr u. beweist anhand vorhand. Schriftverkehrs, dass das Vertrauensverhältnis gestört ist (Fristen verstreichen, RA meldet sich nicht, usw., wäre er "selbstzahlender Mandant" hätte er diesem RA schon längst das Mandat entzogen).

2. Würde die Richterin nun diesem RA kündigen/Beschluß aufheben?

3. Müßte für einen neuen RA ein neuer Beschluß erteilt werden?


Vielen Dank u. beste Grüße
Jo
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  #2 (permalink)  
Alt 13.09.2012, 22:36
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AW: PKH, RA beigeordnet, Wechsel RA,...

Wenn der Anwalt gewechselt wird, wird die bewillige PKH nicht aufgehoben. Entscheidend ist eigentlich nur die Frage der Beiordnung eines best. Anwaltes. Es kann die Aufhebung der Beiordnung des derzeitigen Anwaltes verlangt werden und gem. § 121 I ZPO dem beauftragen RA. Prozessvollmacht entzogen werden. Entsprechend kann dann ein neuer Anwalt beauftragt werden, der sich dann um seine Beiordnung bei Gericht bemüht.


Nur folgendes muss dann beachten: Ein neuer Anwalt kann nur beigeordnet werden, sofern sichergestellt ist, dass für die Staatskasse keine Mehrkosten entstehen werden.
Es reicht auch aus, wenn gewisse Umstände vorliegen, die auch einen nicht PKH Berechtigten Anlass gegeben hätte, einen Anwaltswechsel vorzunehmen, weil kein Vertrauen mehr besteht.


Es muss also nachgewiesen werden, was veranlasst wurde, damit der Anwalt zu Handeln beginnt.

Einen Richter deswegen anschreiben, wird wohl wenig bringen, da sie keinen Einfluss auf die Anwälte haben bzw. deren Arbeitsweise sicher nicht beeinflussen können.



Ich hoffe, meine Antwort konnte weiterhelfen?


VG
Terracodes
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  #3 (permalink)  
Alt 14.09.2012, 13:16
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AW: PKH, RA beigeordnet, Wechsel RA,...

Hallo Terracodes,

wollte Dich gerade (positiv) bewerten, aber geht leider nicht - daher hier vielen Dank für deine Antwort!

Zusatzfrage:
Nehmen wir an Mandant schreibt RA mehrmals an u. setzt eine Frist bezügl. der Klageeinreichung. Es erfolgt keine Reaktion v. RA., die Frist verstreicht erneut ohne Reaktion des RA.

Was sollte den M. noch alles machen, damit RA handelt? Er kann ihm ja nicht die Pistole auf die Brust setzen u. ihm zum arbeiten/handeln zwingen, oder?

Habe ich es richtig verstanden, M. sollte dann Richterin bitten, die Beiordnung aufzulösen, oder kann M. die Beiordnung des RA selber auflösen?

Danke vorab für Antworten.

Grüße
Jo
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  #4 (permalink)  
Alt 14.09.2012, 15:44
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AW: PKH, RA beigeordnet, Wechsel RA,...

Danke dir Jo ;-)

Um eine neue Beiordnung, kümmern sich der neue RA. in der Regel selbst. Der M könnte lediglich mit dem Widerruf seiner Vollmacht das Gericht anschreiben und das Gericht von dem Widerruf in Kenntnis setzen, damit weitere Post nicht mehr an den RA. weitergeleitet wird.

Es muss ein Grund vorliegen, der den Mandanten dazu bewegt seine Prozessvollmacht zu widerrufen. Also es wird einfach von einer vermögenden Partei ausgegangen, die Anlass gehabt hätte, den Anwalt zu wechseln z.B. weil kein Vertrauen zu dem Anwalt besteht. Wenn sich nun ein Anwalt nicht zu etwaigen Handlungen bereit erklärt, obwohl der Mandant sich mehrfach darum bemüht hat, könnte ein solcher Fall vorliegen. Hierzu gibt es auch ein Urteil (JurBüro 1993, Seite 51 des OLG Bremen.

Der Mandant muss dann eben nachweisen, was er alles versucht hat, um mit dem RA. ins Gespräch zu kommen. Empfehlenswert ist daher, dass ganze auch immer schriftlich zu kommunizieren, sodass man die entsprechenden Nachweise vorlegen kann. Man könnte also schon von einem zerstörten Vertrauenverhältnis zwischen dem M und dem Rechtsanwalt vermuten. Die Gewichtung ist hier noch stärker, weil der Anwalt gerade mit seiner Beiordnung die Pflicht hat, den M ordnungsgemäß zu vertreten.

VG
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  #5 (permalink)  
Alt 17.09.2012, 20:29
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AW: PKH, RA beigeordnet, Wechsel RA,...

Hallo,

nehmen wir an, RA hat vergessen um Verlängerung der Abgabefrist für die Klage bei Gericht zu bitten. Die Richterin hat nun den RA angemahnt, er möge doch bis XX.XX.2012 die Klage einreichen.

Erneute Versuche mit dem RA schriftl. o. telef. in Kontakt zu treten sind gescheitert.

M. hat den Sachverhalt der RA-Kammer geschildert, die meinten, RA solle doch, das Mandant freiwillig niederlegen, da er seit Monaten unerreichbar ist u. noch nichts unternommen hat.

Wie könnte man RA dazu bewegen, Mandat abzulegen.

Lt. Kammer wäre es ein Vorteil, dass M. auf jeden Fall einen neuen RA mandatieren kann, weil der Staatskasse durch die Niederlegung keine Mehrkosten entstehen würden.

Hoffe, habe es so richtig wiedergegeben, bei Unklarheiten bitte fagen, Danke!

Danke u. Grüße
Jo

Danke u. Grüße
Jo

PS: Terracodes, kann dich leider nicht bewerten, es kommt die Antwort, ich muß erst andere bewerten, bevor ich dich wieder bewerte,...
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  #6 (permalink)  
Alt 20.09.2012, 18:15
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AW: PKH, RA beigeordnet, Wechsel RA,...

Hallo,

liest sich sehr interessant,...

LAG Hamburg (4 Ta 26/10)- PKH - Beiordnung eines zweiten RA

Grüße
Jo
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