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Pauschalvergütung und trotzdem zusätzliche Verfahrensgebühren?

Dies ist eine Diskussion zu Pauschalvergütung und trotzdem zusätzliche Verfahrensgebühren? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 09.12.2011, 20:47
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Pauschalvergütung und trotzdem zusätzliche Verfahrensgebühren?

A beauftragt als Angeklagter in einem Betrugsprozess einen Anwalt in einer großen Kanzlei. A trifft mit diesem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung. Konkret: Eine Pauschalvergütung in Höhe von x € für die Verteidigung in der ersten Instanz. Während der Verhandlung in erster Instanz kommt es zu einem Vergleich vor Gericht. Streitwert: 37.000€. Jetzt stellt der Anwalt von A eine zusätzliche Verfahrensgebühr von 2,0 und eine Einigungsgebühr von 1,0 in Rechnung.

Sind die Höhen der Gebühren so in Ordnung?

Geändert von kingralf (09.12.2011 um 22:51 Uhr).
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Alt 13.12.2011, 21:56
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AW: Pauschalvergütung und trotzdem zusätzliche Verfahrensgebühren?

Wenn A Angeklagter war, war es offenbar ein Strafprozess. Dort gibt es weder einen "Streitwert" (im rechtl. Sinn) noch einen "Vergleich". Ist mit "Vergleich" möglicherweise der aufgrund Einspruchsrücknahme rechtskräftig gewordene Strafbefehl aus dem anderen thread gemeint?

Davon abgesehen wäre es hilfreich die komplette Rechnungsaufstellung zu kennen, also incl. der dort angegebenen VV-Nummern des RVG, sowie den Wortlaut der Honorarvereinbarung.
__________________
cheers, JHS
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