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Notargebühren Ehevertrag Versorgungsausgleich

Dies ist eine Diskussion zu Notargebühren Ehevertrag Versorgungsausgleich innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 03.09.2009, 09:20
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Notargebühren Ehevertrag Versorgungsausgleich

Einmal angenommen, ein Paar lässt sich vom Anwalt einen Ehevertrag aufsetzen, der (neben anderen Regelungen) im Fall von Kinderlosigkeit (und nur dann) den gesetzlichen Versorgungsausgleich ausschliesst. Weiter angenommen, beide Partner wären Angestellte und hätten nur geringen Gehaltsunterschied, z.B. 70 TEUR / 60 TEUR.

Außerdem werde eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart, die neben dem Zugewinn für aktuelles Vermögen in Höhe von X auch zukünftiges, eventuelles Erbe (nicht weiter bewertet) vom Zugewinnausgleich ausschliesst.

Dann wird der Vertrag beim Notar geschlossen. Welchen Wert kann der Notar dann zusätzlich zu X

- für das zukünftige Erbe,
- für die Versorgungsausgleichsregelung

ansetzen, als Basis für seine Gebühren?

Bitte Begründung mit Verweis auf konkrete Regelungen / Urteile.

Danke!

Michael

Geändert von mibofreemails (04.09.2009 um 11:28 Uhr).
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