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Notar auch mittels Pauschalpreise oder Stundenlohn abrechnen

Dies ist eine Diskussion zu Notar auch mittels Pauschalpreise oder Stundenlohn abrechnen innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 19.09.2011, 18:57
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Notar auch mittels Pauschalpreise oder Stundenlohn abrechnen

Irgendwo stand mal als Antwort auf eine Frage das man mit einem Notar (oder war es Anwalt?) Stundenlohn oder Pauschalpreise aushandeln könnte. Ist dem wirklich so? Z.B. bei Dingen wie Immobilien-Käufen oder Familienrecht usw., bei denen eigentlich nach Gegenstandswerten abgerechnet wird, muß der Notar doch auch nach diesem Gegenstandswert abbrechnen, oder?
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Alt 20.09.2011, 14:27
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AW: Notar auch mittels Pauschalpreise oder Stundenlohn abrechnen

Nein, das ist nicht so. Der Notar ist nach § 17 BNotO zur Erhebung der gesetzlichen Gebühren verpflichtet.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 18:56
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AW: Notar auch mittels Pauschalpreise oder Stundenlohn abrechnen

@Clown: Danke

Dann war bei dem Text den ich irgendwo gelesen hatte wohl ein Anwalt gemeint. Der scheint auch nach Festpreisen oder nach Stundenaufwand abrechnen zu können:
http://www.scheidungsfix.de/forum/eh...alt-oder-notar
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