Dies ist eine Diskussion zu Nach Vorlage Urteil neue Geschäftsgebühr innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Nach Vorlage Urteil neue Geschäftsgebühr habe mal wieder ein kleines Problem. Nach Beendigung der Sache durch rechtskräftiges Urteil erhält man seitens der Gegenseite eine Zahlungsaufforderung zur Zahlung aus dem Urteil. Man bietet der Gegenseite eine Ratenzahlung an. Die Gegenseite übermittelt daraufhin eine Ratenzahlungsvereinbarung. Diese wird seitens der Mandantschaft nicht angenommen. Ist mir hierfür, da ja nach Beendigung der Hauptsache erneut außergerichtlicher Schriftverkehr geführt wurde erneut die Geschäftsgebühr entstanden? Wo kann ich dies nachlesen? Danke vorab. |
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