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Muss Kostenanfall eines Rechtsanwaltesen angekündigt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Muss Kostenanfall eines Rechtsanwaltesen angekündigt werden? innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2011, 12:35
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Muss Kostenanfall eines Rechtsanwaltesen angekündigt werden?

Hallo,

Angenommen ein Mandant beauftragt einen Rechtsanwalt aufgrund eines gewährten Prozesskostenhilfeantrages für ihn Tätig zu werden .
Die Auseinandersetzung mit dem Prozessgegner wird im Lauf der Zeit immer umfangreicher und der Rechtsanwalt wird beauftragt, für eine zweite Klage (gegen den gleichen Prozessgegner, jedoch wegen einer anderen Sache) Prozesskostenhilfe zu stellen, welche vom Gericht jedoch abgelehnt wird.
Nach einiger Zeit erhält der Mandant eine Rechnung des Rechsanwalts für den gestellten Prozesskostenhilfeantrag.

Darf der Rechtsanwalt diese Arbeit in Rechnung stellen?
Hätte der Rechtsanwalt den Mandanten vor der Durchführung kostenpflichtiger Arbeiten informieren müssen, dass nunmehr Kosten anfallen?
Welche Möglichkeiten hätte ein Mandant in so einem Fall, gegen diese Rechnung Vorzugehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 21:26
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AW: Muss Kostenanfall eines Rechtsanwaltesen angekündigt werden?

Wie hoch soll denn bitte die Rechnung für die Stellung des PKH-Antrages sein?


Der Mandant füllt den PKH-Antrag alleine aus, unterschreibt ihn und legt die Nachweise bei.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 21:34
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AW: Muss Kostenanfall eines Rechtsanwaltesen angekündigt werden?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Wie hoch soll denn bitte die Rechnung für die Stellung des PKH-Antrages sein?


Der Mandant füllt den PKH-Antrag alleine aus, unterschreibt ihn und legt die Nachweise bei.
Der Mandant füllt das Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse selbst aus, nicht den Antrag für die PKH selbst. Wenn der Mandant dies einen Rechtsanwalt machen lässt (sind ja nur zwei drei Zeilen), dann muss man das auch bezahlen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #4 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 21:49
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AW: Muss Kostenanfall eines Rechtsanwaltesen angekündigt werden?

Der Antrag ist formlos zu stellen.

Was gemeint ist, ist sicher eine Sachverhaltsschilderung und Gründe warum Aussicht auf Erfolg besteht.

Dabei entstehen natürlich Kosten.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 21:54
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AW: Muss Kostenanfall eines Rechtsanwaltesen angekündigt werden?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Der Antrag ist formlos zu stellen.

Was gemeint ist, ist sicher eine Sachverhaltsschilderung und Gründe warum Aussicht auf Erfolg besteht.

Dabei entstehen natürlich Kosten.
Genau, dass meinte ich. Wenn der Anwalt das schreibt, dann muss er dafür auch bezahlt werden.

Allerdings ist das Forumlar kein Antrag, sondern es stellt nur die wirtschaftlichen Verhältnisse dar
__________________
Zitat:
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  #6 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 12:35
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AW: Muss Kostenanfall eines Rechtsanwaltesen angekündigt werden?

Hätte der Rechtsanwalt den Mandanten vor der Durchführung kostenpflichtiger Arbeiten informieren müssen, dass nunmehr Kosten anfallen?
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  #7 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 13:18
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AW: Muss Kostenanfall eines Rechtsanwaltesen angekündigt werden?

Zitat:
Zitat von Godot_x Beitrag anzeigen
Hätte der Rechtsanwalt den Mandanten vor der Durchführung kostenpflichtiger Arbeiten informieren müssen, dass nunmehr Kosten anfallen?
Ich sehe hierfür keinen Grund

Wie hoch war denn die Rechnung?
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  #8 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 14:15
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AW: Muss Kostenanfall eines Rechtsanwaltesen angekündigt werden?

Die Rechnung könnte z.B. einen Betrag von 250 Euro aufweisen.

Angenommen, vor der ersten Klage wurde ein Berechtigungsschein an den Anwalt übergeben, welcher ebenfalls die zweite Klage thematisch abdecken würde. Der Klient würde davon ausgehen, dass somit sämtliche Kosten von dem Berechtigungsschein sowie den beiden PKH gedeckt sind.
Dürfte dann eine Rechnung gestellt werden, wenn vorher kein Hinweis auf eventuelle Kosten durch den Rechtsanwalt gegeben wurde?
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  #9 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 15:52
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AW: Muss Kostenanfall eines Rechtsanwaltesen angekündigt werden?

Es wird einfach mal unterstellt, dass die Arbeit eines Rechtsanwaltes Geld kostet.

Soweit ich weiß, muss der Mandant nicht explizit darauf hingewiesen werden, dass Kosten entstehen.

Es sollte aber vor dem Handeln des Anwalts eine Vereinbarung über die Höhe Kosten getroffen werden.


In welchem Rechtsgebiet befindet sich denn deine Frage?
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