Dies ist eine Diskussion zu Muss die Anwaltsrechnung gezahlt werden??? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Muss die Anwaltsrechnung gezahlt werden??? Person P nimmt mit Anwalt A kontakt über sein Kontaktformular auf seiner Internetseite auf. A bietet P eine Rechtsberatung an und nennt die Kosten, die nach einem Telefonat oder einem Treffen mit einer "ausführlichen Erstberatung" anfallen. Diese Kosten liegen in diesem fiktiven Beispiel bei 250 EUR. Person P schickt Anwalt daraufhin seite Unterlagen per E-Mail. In der nächsten E-Mail sendet Anwalt A Person P seine Honorarvereinbarung. Da Person P die Kosten nicht tragen kann, nimmt P Abstand von einer Zusammenarbeit. Es folgt eine Rechnung über den Betrag von 250 EUR. Dieser Betrag beinhaltet 20 EUR für Auslagen (Telekommunikation). Zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Person P wüsste in diesem Fall nicht, ob tatsächlich ein Vertrag mit Anwalt A zustande gekommen ist. Anwalt A bot zuvor eine "ausführliche Rechtsberatung" an, für die in diesem Fall ein Beispielbetrag von 250 EUR angesetzt wird. Tatsächlich hat jedoch nie eine Rechtsberatung stattgefunden. Außerdem wundert sich Person P, ob Auslagen für Telekommunikation berechnet wurden, wenn nicht ein Telefonat geführt, und nicht eine Briefmarke versand wurde. Zuletzt ist P auch verwundert über die Zahlungsfrist von 7 Tagen. P ging davon aus, dass Rechnungen gegenüber Privatpersonen innerhalb von 30 Tagen zahlbar sind. Der Fragesteller würde sich sehr über eine (schnelle) Beantwortung der Fragen freuen und bedankt sich bei allen aktiven Mitgliedern. Geändert von WaldemarP (27.10.2009 um 14:17 Uhr). |
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| AW: Muss die Anwaltsrechnung gezahlt werden??? Hat niemand einen Kommentar? |
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| AW: Muss die Anwaltsrechnung gezahlt werden??? also ..... ich versuche es mal. Mir erschließt sich beim besten Willen nicht, warum man einem Anwalt nach Erstkontakt und Kenntnis des zu veranschlagenden Honorars die Unterlagen zusendet. Dies in Kenntnis, dass man das vereinbarte bzw. verlangte Honorar gar nicht bezahlen kann. Mit der Zusendung der Unterlagen an den Anwalt kam m.e. natürlich ein Mandat zustande. Die zugesandten Unterlagen wird der Anwalt vermutlich gesichtet háben - ergo hat er Arbeit investiert und die Honorarforderung erfolgt m.e. zu recht. Telekommunikation beinhaltet auch emails und eine solche hat P ja wohl erhalten. Weder die Kostennote noch die Frist zur Zahlung sind aus meiner Sicht zu beanstanden
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