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Kostenverdoppelung bei Verkehrsgerichtsprozessen

Dies ist eine Diskussion zu Kostenverdoppelung bei Verkehrsgerichtsprozessen innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 14:10
V.I.P.
 
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Question Kostenverdoppelung bei Verkehrsgerichtsprozessen

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... wenn in einem Verkehrswidrigkeitsverfahren eine Verhandlung vor dem Amts-
gericht absehbar ist muss sich wohlweißlich jeder Verkehrssünder darauf ein-
stellen, dass er nicht nur den Prozess verliert sondern er auch neben den Kosten
des Bußgeldbescheid auch die Gerichtskosten zu tragen hat. Gibt es hierzu eine
Faustformel damit man weiß in welcher Größenordnung man diesbezüglich an
Zusatzkosten rechnen muss ?!

Nach meiner Einschätzung dürften sich die Zusatzkosten in Höhe der Verwaltungs-
auslagen des Bußgeldbescheides bewegen.

================================================== =========

Frage b)
Können derartige Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung evt. kompensiert
werden ?!

================================================== ========

Frage c)
Gibt es bei einigen Straßenverkehrsämtern evt. eine Direktive die grds. die
Akzeptanz von Entschuldigungsgründen bei Verkehrsverwarnungen ausschließt.
Diese Annahme ergibt sich aus dem Umstand, dass es so gut wie keine Fall-
beispiele gibt die belegen dass hier in Einzelfällen Good-Will-Entscheidungen
getroffen wruden.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.05.2010, 15:35
V.I.P.
 
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Question AW: Kostenverdoppelung bei Verkehrsgerichtsprozessen

Soweit ich das derzeit überblicken kann gibt es einige
Argumente dass diese Faustformel stichhaltig ist. So
könnte man bei Ordnungswidrigkeiten locker auf 120 EURO
kommen die man nach einem verlorenen Prozess vor dem
Verkehrsgericht abdrücken muss und das wegen einer lapi-
daren Ordnungswidrigkeit.
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