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Kostenübernahme

Dies ist eine Diskussion zu Kostenübernahme innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 17:27
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Question Kostenübernahme

Hallo,

folgende Situation:

- Partei A hat Anzeige gegen Unbekannt gestellt.

- Zeuge B belastet Partei C woraufhin C als Verdächtiger von der Polizei vorgeladen wird.

- Partei C nimmt sich dazu einen Anwalt

- Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen Partei C ein, es kommt nicht zum Prozess

- Die Rechtsschutzversicherung von C verweigert die Übernahme der Kosten unter Berufung auf ARB § 2 i bb

Frage:

Kann sich C die Anwaltsgebühren von A oder B erstatten lassen?

Danke & Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 11:45
V.I.P.
 
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AW: Kostenübernahme

Nur, wenn A oder B rechtswidrig gehandelt haben. Die Beweislast hierfür liegt bei C.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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