Dies ist eine Diskussion zu Kostenrechnung / unzulässiges Rechtsmittel innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Kostenrechnung / unzulässiges Rechtsmittel |
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| AW: Kostenrechnung / unzulässiges Rechtsmittel Der Mandant hat meiner Meinung nach Anspruch auf Erstattung der Gerichtskosten durch den RA und der RA darf für die Einlegung des Rechtsmittels auch kein Honorar fordern. |
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| AW: Kostenrechnung / unzulässiges Rechtsmittel Ich bin auch dieser Meinung, aber weiß ich nicht, auf welche Paragraphen kann Bezug genommen werden. Eine Erinnerung gegen Gerichtskosten wird zurückgewiesen, da Verschulden des RA muss sich der Mandant zurechnen lassen. |
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| AW: Kostenrechnung / unzulässiges Rechtsmittel Meiner Meinung nach verstößt der Anwalt nach § 43 BRAO http://bundesrecht.juris.de/brao/__43.html Er muss als RA wissen welche Rechtsmittel zulässig sind und über die Einlegung von Rechtsmitteln beraten. |
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| AW: Kostenrechnung / unzulässiges Rechtsmittel Für die Einlegung des Rechtsmittels entstehen Kosten, die von dem Berufungskläger zu tragen sind, da er das Rechtsmittel zurücknehmen musste. Für die Berufungseinlegung entsteht auch für den eigenen Anwalt eine Gebühr, die der Berufungskläger seinem RA schuldet. Wenn der RA fair ist, rechnet er diese nicht ab wegen des unterlaufenen Fehlers. Wenn er seine Kosten gegen die eigene Partei doch in Rechnung stellt, dann wäre die Begleichung zu verweigern und dem RA anzuraten, sich seine Kosten bei Gericht gegen die eigene Partei festsetzen zu lassen nach § 11 RVG. Geschieht das, wird die Partei zum Antrag des RA gehört werden. Jetzt kann die Partei außergebührenrechtliche Einwendungen erheben (Fehler gemacht, Schlechterfüllung des Auftrags, Schadensersatzanspruch, Aufrechnung). Aufgrund der Einwendungen ist das Gericht gezwungen, den Antrag des RA nach § 11 V RVG abzulehnen. Will der RA jetzt noch sein Geld haben, muss er gegen die eigene Partei klagen.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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| AW: Kostenrechnung / unzulässiges Rechtsmittel Zitat:
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| AW: Kostenrechnung / unzulässiges Rechtsmittel Da der Berufungskläger vorschusspflichtig ist und die Gerichtskosten zahlen muss, bleibt er in der Tat auf sämtlichen Kosten der Berufung sitzen: -Gerichtskosten -gegnerischer RA -eigener RA
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| AW: Kostenrechnung / unzulässiges Rechtsmittel Die Berufung kann als unzulässig verworfen werden, aber auch als unbegründet zurückgewiesen. Wenn der Anwalt zuvor die Erfolgsaussicht prüft und diese bestätigt, dann wird die Berufung eingelegt. Er sollte sich auch damit auskennen. In einem Verfahren ( I Instanz) wird durch RA ein Beschluss mit einer Beschwerde angefochten, welche unstatthaft ist. Muss sich den RA nicht damit auskennen, welche Beschlüsse anfechtbar sind? |
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