Dies ist eine Diskussion zu Kostenrechnung Notar innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Kostenrechnung Notar Sie möchten keinen Wert im Ehevertrag einsetzen, lassen nur einen Satz aufschreiben: Das Haus verbleibt im gemeinsamen Besitz. Reicht dies bereits aus,um bei der Berechnung der Notargebühren den geschätzten Wert des Hauses einzusetzen? Gut, die NotarIn hat beim Erwerb dieses Hauses, bei der Eintragung ins Grunbuch dies schon einmal beurkundet ,dafür bereits Gebühn kassiert und an sich hat sich an dieser Beurkundung nichts geändert, ausser der Feststellung, dass das so auch weiterhin Bestand hat. |
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| AW: Kostenrechnung Notar Zitat:
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| AW: Kostenrechnung Notar Es wurde explizit den Wert dieses Hauses ausgeklammert,nur erwähnt,dass es im gemeinsamen Besitz verbleibt, also an dem Sachbestand, was das Haus anbetrifft, sollte sich nichts ändern.Die NotarIn wollte noch auf Regelung,was dieses Haus anbetrifft eingehen, das wurde von den Beteiligten abgelehnt,weil da sich nichts ändern sollte und nur proforma erwähnt werden. Aber ich verstehe schon, es ist ein Besitzwert und jede Erwähnung muss entlohnt werden. Was ärgerlich ist, dass die Notarin darüber nicht aufgeklärt hat.Der Ehegatte hat den Notarauftrag erteilt, auf die Nachfrage der Ehegattin,was diese Vertragsausarbeitung denn kosten sollte, hat der Ehemann nochmal bei der NotarIn erkundigt, sie wollte zuerst keine Antwort darauf geben, meint nur, es wird nach der Gebührenordnung abgerechnet und als der Ehegatte dann wenigstens den ungefähren Wert genannt haben wollte. nannte die Notarin dieses (alle relevante Wertbestandteile waren der Notarin zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, ohne genauen Angabe des Wertes ), und jetzt steht in der Rechnung der 4-fache Wert.Das diese Geschichte eine gewisse Verwunderung hervorruft, dürfte es doch klar sein. Bei der Nachfrage bei der NorarIn hiess es aber jetzt, sie kann sich an dieses Gespräch mit dem Ehemann nicht erinnern. Super. Da wird wohl nichts daran zu machen sein, aus den Fehlern lernt man halt. Aber die Berechnungsgrundlage für die Berechnung darf das Ehepaar noch anfordern oder? Der Notarin wurde ansonsten keine Werte genannt, sie hat diese selbst irgendwie geschätzt, fragt sich nur wie? |
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| AW: Kostenrechnung Notar Die Gebühren sind sowohl bei Anwälten als auch Notaren oftmals ein Problem. Die Höhe der Gebühren ist inbesondere bei nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Vorhinein nur schwer abzuschätzen. Um so schlimmer ist es, wenn man sich nicht vorher über dieses Phänomen unterhält. Zur Fairness im Umgang mit dem Mandanten gehört es nämlich sicherlich, ihn auf diese gebührenrechtliche Unsichterheit im Vorhinein zumindest hinzuweisen. Bei Anwälten ist ein entsprechender Hinweis mittlerweile Pflicht. Nichts desto trotz scheuen viele Anwälte (und scheinbar auch Notare) dieses Gespräch, weil das Thema als unangenehm empfunden wird. In jedem Fall sollte man sich die Wertermittlung durch die Notarin aber erklären und ggf. überprüfen lassen. |
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| AW: Kostenrechnung Notar So sehe ich das auch. Deswegen wurde heute die Notarin angerufen und ihr gesagt, dass für alle Parteien wäre es sicherlich um einiges günstiger verlaufen,wenn man sich gleich darauf verständigt hätte, in welchem Kostenrahmen sich das ganze bewegt. Es ist nicht so, dass die Aufregegung wegen der Gebühr als solcher erfolgt, sondern wegen der einer irgendwo nicht ganz fairen Handlungsweise und Umgang miteinander. Nun gut, daraufhin meinte die Notarin, zu den Kosten ist sie nicht veprlichtet, ihre Kunden zu beraten. Es gibt eine Gebührenordnung und nach dieser wird abgerechnet. Punkt. Gut. das muss man so stehen lassen. Ja, nach der Auflistung der Kosten wurde dann verlangt,die Summe konnte ein wenig nach unten korrigiert werden, die Notarin hat diese Kunden jedoch für Zukunft verloren. Schlicht und ergreifend. |
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| AW: Kostenrechnung Notar Zitat:
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat die Notarin die Kosten nach unten korrigiert? Gibt eigentlich nur 2 Möglichketen: 1. Die Kosten stimmen -> dann darf sie nichts an der ursprünglichen Notarkostenrechnung nach unten oder oben korrigieren ändern! 2. Die Kosten stimmen nicht -> dann muss sie die ursprüngliche Kostenrechnung in Form einer Gutschrift korrigieren und dir eine neue erteilen. Klang ein bischen nach Willkür! In Anbetracht der Tatsache, dass die Notarin sich nicht wirklich seriös verhalten hat, da jeder anständige Notar oder RA gerne über die Kosten spricht und dies im Vorfeld abklärt, damit im Nachhinein nicht noch mehr Arbeit entsteht, würde ich an deiner Stelle Kostenbeschwerde erheben. Möchte die Frau Notarin dir nicht Auskunft über die Zusammensetzung der Kosten (Ermittlung des Gegenstandswertes) erteilen, so wird sie dies gegenüber dem Kostenrevisor sicherlich gerne machen .Noch was: Was soll das bitte für ein EHEvertrag sein, in dem nur dieser Satz steht? Da sollte zumindest eine Güterstandsvereinbarung drin enthalten sein, wonach ein neuer Güterstand für die Ehe vereinbart wird, damit das gemeinsame Reinvermögen der Ehegatten zur Ermittlung des Gegenstandswertes herangezogen werden kann. Ok.. Sie hatte den Wert des Hauses mit Grundstück aus dem vorigen Kaufvertrag.. aber ich nehme mal an, dass dieses Gebäude finanziert wurde und etwaige Grundpfandrechte noch valutieren bzw. die Eheleute Verbindlichkeiten irgendeiner Art haben, die in Abzug zu bringen sind. 4-facher Wert? Von was? Komischer Vertrag und ebenso komische Notarin! Komischer Thread ^^ |
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