Dies ist eine Diskussion zu Kostenpflicht bei Sozialgerichtsprozessen innerhalb des Forums Kostenrecht
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| ... wenn ich richtig informiert bin gibt es recht unterschiedliche politische Vorstellungen ob und ab welcher Grenze auch bei Sozialgerichtsprozessen eine Kostenpflichtigkeit ein- geführt werden wird. In diesem Zusammenhang gibt es sogar meines Wissens bezüglich der Prozesskostenbeihilfe unterschiedliche Regelungen von einem Regierungsbezirk zum anderen, was bedeutet dass diese Frage wirklich abhängig ist vom jeweiligen Wohnort. Frage: Wie ist die derzeitige Rechtslage und gibt es bereits Bundesländer die als Vorreiter die Kostenpflicht bei Sozialgerichtsprozessen planen einzuführen ?! |
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| moment einmal, wenn ich das richtig verstanden habe bedeutet dies dass bei einem gerichtlichen Vergleich insbesondere in Sozialgerichtsprozess sehr wohl Gerichtskosten anfallen können ... |
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| Das mag so sein, aber nach mir vorliegenden Informationen gibt es zumindest auf Initiative der Landesregierung NRW ein Gesetzesentwurf welches zum Ziel hat hier erste kostenpflichtige Barrieren im Sozialgerichtsbereich einzuführen. Das muss man bedenken. Keine Rechtsgrundlage ist auf Ewigkeit festgeschrieben !!! |
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| AW: Kostenpflicht bei Sozialgerichtsprozessen Ebenso können die Gerichtskosten auferlegt werden, wenn ein Rechtsstreit trotz eines entsprechenden Hinweises des Gerichts missbräuchlich fortführt (§ 192 SGG). Diese Missbrauchskosten kommen in Betracht, wenn die Fortführung eines Rechtsstreits aussichtslos ist. Außergerichtliche Kosten, besonders die Kosten eines Rechtsantwalts, muss jeder grundsätzlich vorerst selbst aufbringen. Das Gericht entscheidet bei Beendigung des Verfahrens, ob und in welcher Höhe der Gegner diese Kosten zahlen muss (§ 193 Sozialgerichtsgesetz). Wenn die außergerichtlichen Kosten finanziell nicht zumutbar sind, kann auf Antrag Prozeßkostenhilfe nach der ZPO gewährt werden, zumindestens wenn die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos oder mutwillig erscheint (§ 73 a SGG i.V.m. § 114 ZPO). Eine Änderung müsste auch erst einmal den normalen Weg der Gesetzgebung durchlaufen. Selbst wenn man die Kostenfreiheit einschränken würde, bliebe ja noch die PKH.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung. "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.) |
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