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Kostennote des Anwaltes

Dies ist eine Diskussion zu Kostennote des Anwaltes innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 09.04.2011, 19:14
008 008 ist offline
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Kostennote des Anwaltes

Guten Abend zusammen,
Nehmen wir einmal an ein Anwalt ist in vielen Verfahren für eine Familie am Arbeiten. Unter anderem wird muendlich besprochen,dass ein Antrag auf Zwangsverwaltung einer WEG beim Gericht eingereicht werden soll.
Es war nie die Rede von einer Klage. Das entsprechende Antragsformular wurde dem Anwalt zur Verfügung gestellt.
Der Anwalt formuliert eine Klage natürlich für Ehegatten, damit er mehr Kosten berechnen kann.
Die Klage wird nicht zugestellt. Kosten für die Nichtzustellung wurden bezahlt.
Es ist nie die Rede von einer Klage gewesen und eine Vollmacht ist auch nicht unterschrieben worden.
Ist die Kostennote berechtigt?
Desweiteren hat er Anschreiben gefertigt,die nicht zur Klage geführt haben . (Auskünfte etc) Er rechnet diese jetzt mit einem fiktiven Streitwert ab. Zum Teil mit bis zu 55000 Euro Streitwert.
Wer kann Auskunft geben über die Rechtmaessigkeit von Kostennoten?
Vielen Dank
008
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