Dies ist eine Diskussion zu Kostenersatz Feuerwehr §41 Abs2 Nr.3 FSHG innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Kostenersatz Feuerwehr §41 Abs2 Nr.3 FSHG Person A hat ein ABGEMELDETES Auto, welches ABGESCHLOSSEN und GESICHERT auf dem Hof steht. Der Hof ist zudem auch abgeschlossen. Nun kommt es zu einem Brand bei dem besagten Auto. Es kommt zum Polizeieinsatz und Feuerwehreinsatz. Die Feuerwehr möchte nun von Person A einen Kostenersatz nach §41 abs. 2 nr.3 FSHG Person möchte sich gerne dazu auf dem Anhörungsbogen äußern, damit er die Kosten nicht tragen muss. Was sollte Person A schreiben? Noch 2 fiktive Details: 1. Es war keine Batterie an dem Auto angeschlossen 2. Beim letzten Gespräch zwischen Person A und der Polizei war die Akte noch nicht geschlossen aber es sehe wohl nach Brandstiftung aus Zudem fragte Person A die Polizei, wer die Kosten tragen würde, Abstellkosten für das Auto müsse Person A tragen, aber die Feuerwehrkosten würde die fiktive Stadt Adorf zahlen, wenn es bei Brandstiftung bleibt. Gruß Velentin P.S.: würde mich über eine Antwort freuen, danke |
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| AW: Kostenersatz Feuerwehr §41 Abs2 Nr.3 FSHG Hallo Velentin, habe Deine Anfrage gelesen, aber darunter standen leider keine Antworten. Ein (natürlich fiktiver) Bekannter hat genau diesen Fall erlebt- mit dem Unterschied, daß hier keine Brandstiftung vorliegt, sondern die Feuerwehr als Ursache eindeutig einen Kabelbrand feststellte. Die Batterie war hier noch drin und das Fzg wurde laufenlassen, um diese aufzuladen (sollte am nächsten Tag angemeldet werden). hast Du tatsächlich keine Antworten bekommen oder wurden die mir nur nicht (mehr) angezeigt ? Deine Anfrage liegt ja schon lange zurück- vielleicht kannst Du mir sagen, wie die Sache ausgegangen ist ? für Deine Hilfe schon mal vielen Dank ! Michael |
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