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Kostenentscheidung

Dies ist eine Diskussion zu Kostenentscheidung innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 03.05.2010, 15:39
Boardneuling
 
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Kostenentscheidung

Folgender SAchverhalt:

Klage mit den Anträgen 1-5
2-5 wurden anerkannt und 1 im vergleichswege erledigt mit der Kostenentscheidung nach 91a.

Das Gericht hatte jetzt lediglich eine einzige Kostenetnscheidung gemacht (57 Beklagter, 43 Kläger). Eigentlich hätte es doch einen 91a Beschluss und eine normale nach § 91 oder nicht?

Kläger wollten im Vorprozess ein Grundstück haben, der Notar hatte es aber vergeigt und nun ging es im Prozess gegen den Notar, dessen Haftung auch feststand.
Der Notar selbst kaufte dann das Grundstück und bot es den Klägern an. Hier bin ich der Auffassung, dass den Klägern auch gar keine andere Möglichkeit mehr blieb, als den Vergleich anzunehmen, da sie wegen der Schadensminderungspflicht ja nicht auf den SchE-Anspruch hätten beharren dürfen, oder sehe ich das falsch? (notar hatte das grundstück für sehr viel weniger Geld gekauft, als es wert ist). Deswegen hätte hier die kostenentscheidung doch auch voll auf den beklagten gehen müssen?!
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