Hallo, ich hätte folgende Frage: Nehmen wir mal an, A hat eine berechtigte
Forderung bei B nicht gezahlt, diese kommt natürlich mit einem
Inkassounternehmen an ihn ran. A bittet um Ratenzahlung, das Inkassounternehmen stimmt dem zu. A hat nichts unterschrieben für die Vereinbarung, wo er die Gebühren für den
Vergleich übernehmen wird. Deren Gebühren werden hinterher um genau diese GEbühren erhöht. Ich rate A, dem Inkassounternehmen mitzuteilen, dass ihre Gebühren natürlich entstanden sind, sie diese aber bitte bei ihrem eigenen Auftraggeber in Rechnungen stellen wollen. (Dies wurde auf einem Seminar so gelernt.) Daraufhin kriegt A eine Mitteilung, nein wäre nicht so, diese wären entstanden und und. Daraufhin Brief von A zurück, nein, informieren Sie sich bitte hierzu über die übliche Vorgehensweise. Kurz darauf kommt ein Brief von einem RA, der eine Hausnummer weiter sitzt als das Inkassounternehmen. Wurde beauftragt, die Forderung einzuziehen (die komplette Forderung !), als
Nebenforderung wurden geltend gemacht die vorher entstandenen Gebühren des Inkassounternehmens (mit Einigungsgebühr ;-) und seine eigenen nochmal. Man könnte auch Raten zahlen, wäre kein Problem.
Dass ein Anwaltswechsel möglich ist, O. K., aber bitte nicht zu Lasten von A. Liege ich in meiner Auffassung richtig ? A muss doch wohl nicht beide Gebühren zahlen bei einem willkürlichen
WEchsel oder ? Und wenn ich richtig liege, wie begründet man dies sachlich richtig ?