Dies ist eine Diskussion zu Kosten von "Freund" für Sachbeschädigung fordern innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Kosten von "Freund" für Sachbeschädigung fordern habe mich vorhin erst registriert und bin neu hier, aber ich brauche baldmöglichst bitte eine Auskunft. Vor Monaten haben Typ1 und Typ2 Mist gemacht...Sie waren alkoholisiert und haben randaliert. Nunja wie das so ist, sie wurden erwischt, und es kam zu nem Verfahren usw. Typ1 war so betrunken, dass er am nächsten Tag nichts mehr davon wusste. Typ2 sagte ihm, dass Typ1, also er, alles kaputt gemacht hätte und Typ2 nichts gewesen sei...Typ1 glaubte das und zahlte den Sachschaden von 2000Legoklötzen, vermutlich in der Hoffnung, dass es ein schnelles Verfahren gibt Bis jetzt ist im Prinzip immernoch unklar, wer von den beiden Typen das war. Allerdings steht etwas in die Richtung wie folgt in Typ1's Urteil: "um die schiebetür zu öffnen stämmten sich Typ1 und Typ2 mit der Schulter gegen jeweils einen Flüger der Tür... ...DADURCH wurden die beiden schiebetüren aus der halterung gehoben HIERDURCH entstand ein sachschaden...." Nun will Typ1 vermutlich die Hälfte des bereits bezahlten Geldes bei Typ2 einfordern, da er nach diesen Zeilen genauso Schuld hat, wie auch Typ1. Die große Frage ist jetzt, wie Typ1 das am schlausten machen könnte?bzw. ob das überhaupt möglich ist? Typ1 fragt sich, denke ich, was mit den Kosten ist? Typ1 hat nämlich keine Lust nochmal mehr Geld zu investieren, was er nicht mehr wieder sehe. Muss Typ2 das dann zahlen? so hoffentlich anonym genug ... hehe :P Danke schonmal für Eure Hilfe MfG Geändert von Chris8490 (17.11.2011 um 15:21 Uhr). |
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| gerichtsurteil, sachbeschädigung, schuldern einfordern |
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