Dies ist eine Diskussion zu Kosten Unterhaltsberechnung innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Kosten Unterhaltsberechnung Mal angenommen Frau A hätte vor sich von ihrem Mann scheiden zu lassen und geht zu einer Anwältin um sich eine Unterhaltskostenberechnung machen zu lassen. Das monatliche Volumen sei mit ca.300 Euro angesetzt! Wäre ein Preis von 320 Euro dann gerechtfertigt für eine solche Berechnung? Frau A würde das arg viel vorkommen!!! Beste Grüße |
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| AW: Kosten Unterhaltsberechnung Ohne die Kostenrechnung und die Tätigkeit genau zu kennen (Gebührenziffern! Gegenstandswert!) ist es schwer zu antworten. Ich kann mir jedoch vorstellen, daß der Gegenstandswert EUR 3.600,- beträgt (300,- x 12 Monate) und hieraus eine Geschäftsgebühr berechnet wurde. Das liefe in etwa auf den genannten Betrag hinaus und wäre ersteinmal nicht zu beanstanden. |
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