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Kosten Herausgabe Handakte

Dies ist eine Diskussion zu Kosten Herausgabe Handakte innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 11.02.2011, 09:51
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Kosten Herausgabe Handakte

Hallo,

angenommen D (Rechtsanwalt) hat E (Mandant) das Mandat aufgekündigt und E möchte nun die Akten haben. E kennt seine Ansprüche (BGB und BRAO), jedoch möchte D für die Herausgabe der Akten (aus EDV Archiv etc.) gesondert nach RVG berechnen, kann er das?!
(Es geht nicht um die grundsätzlichen Ansprüche des D aus dem Mandat zu E)

Danke vorab für fundierte Antworten.

grüße

Yogi
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 11:48
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AW: Kosten Herausgabe Handakte

Einen entsprechenden Gebührentatbestand gibt es nicht. Allerdings könnte E durchaus die Aufwendungen abrechnen - Kopiekosten zum Beispiel.
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