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Kosten für Klageschrift

Dies ist eine Diskussion zu Kosten für Klageschrift innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 03.07.2011, 16:57
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Kosten für Klageschrift

Hallo Leute,

mal folgende Gedanken:

Person P kündigt bei Gesellschaft G fristgerecht einen Vertrag und bekommt dies schriftlich von G bestätigt.

Nach Ablauf des Vertrages bucht G weiter die monatlichen Kosten vom Konto P ab. P widerspricht der letzten Abbuchung und stellt G die vorher abgebuchten Beträge 1:1 in Rechnung (mit Fristsetzung). Nach einigen erfolglosen Gegenangriffsversuchen (Erhebungsversuch von Pfandgebühren, Gebühren für geplatzte Lastschrift etc) stimmt G nun der Forderung zu und bestimmt eine Tag zur Auszahlung (weit nach Ablauf der von P gesetzten Frist).

Der Tag wird überschritten und P legt nun, da er die Nase gestrichen voll hat seit Monaten außergerichtlich sich mit G abzugeben gerichtlichen Mahnbescheid ein. Sämtliche (selbst durch G gesetzte Fristen) sind abgelaufen.

Kaum erreich der Mahnbescheid G, so wird am selben Tag die Hauptforderung an P überwiesen, jedoch dem Mahnbescheid gänzlich widersprochen. P sitzt nun auf dem Kosten fest. Er zahlt daher den Gerichtskostenvorschuss ein und möchte die Kostenfrage vor Gericht klären lassen.

Das Gericht bestätigt den Eingang und verlang von P nun eine Klageschrift.

Kann P nun für die Klageschrift einen Rechtsanwalt beauftragen und die ihm entstandenen Kosten G in Rechnung stellen? P hat keine Lust, sich weiter mit G abzugeben und erst noch ins Thema Klageschrift einzulesen.

Muss G den Anwalt bei obliegen des Gerichtsverfahrens bezahlen oder kann dies abgelehnt werden, da P hätte das selbst machen können?

Zur Info:
Hauptforderung und MB-Kosten liegen in etwa gleich hoch.
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Alt 03.07.2011, 21:07
V.I.P.
 
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AW: Kosten für Klageschrift

es gibt im www prozeßkostenrechner, da steht drin was ein anwwalt an einem prozess verdient .. es sollte mich wundern, wenn sich einer findet, der die kosten für ein onlineverfahren einklagt ...

dem schuldner mitteilen, dass man diese koste erstattet haben will oder neuen onlinemahnbescheid über diese summe loslassen ....
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 04.07.2011, 08:44
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AW: Kosten für Klageschrift

Neben der Kostengeschichte sollte sich P unbedingt mal in das Zhema Erledigung einlesen- am besten noch bevor die Klageschrift zu Gericht geht (die besteht iÜ aus einem Antrag- also was will P von G und der zugrunde liegenden Geschichte, wie es zu der Forderung kam).
P kann sich auch nen Anwalt nehmen, wenn er dann obsiegt sind die Kosten von G zu tragen.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 13:53
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AW: Kosten für Klageschrift

Damit das Märchen ein Ende hat, hat der Autor die Geschichte schnell abgekürzt. Im Buch steht folgendes:

P hat einen Anwalt A gefunden, der trotz geringem Streitwert den Fall übernimmt. A hat bei Gericht die Hauptsache für erledigt erklärt und fordert (nach Schilderung, wie es dazu kam) die Kosten des Verfahrens incl seinen Honorar G aufzuerlegen. Antwort vom Gericht steht noch aus...
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Alt 14.07.2011, 14:22
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AW: Kosten für Klageschrift

mich interessiert nun doch der streitwert und die höhe des honorars

evtl finden dann einige fragesteller zum öfter angesprochenen thema: "soll ich jura studieren ?" eine mögliche antwort
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  #6 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 14:30
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AW: Kosten für Klageschrift

Der Streitwert der Hauptforderung hätte in der Geschichte bei ca. dem vier bis fünf fachen Preis eines Mc-Menüs gelegen.

Das Honorar ist G zwar unbekannt aber schätzungsweise liegt es höher
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  #7 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 17:25
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AW: Kosten für Klageschrift

dann laß uns bitte irgendwann wissen, ob der anwalt das geforderte honorar bekommen hat - und von wem
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  #8 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 10:03
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AW: Kosten für Klageschrift

Soo...
Das Honorar kommt - von der Beklagten!

Am Samstag kam ein schreiben von der RA der Beklagten, dass die Erledigung der Hauptsache, wie vom Kläger angezeigt, bestätigt wird und die Beklagte sämtliche vom Kläger geforderten Kosten anerkennt. Warten wir also nur noch auf den Beschluss des Gerichts und die Kohle kommt.
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