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Kosten explodieren - muss ich zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Kosten explodieren - muss ich zahlen? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 25.09.2005, 17:33
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Kosten explodieren - muss ich zahlen?

Hallo Forum,
angenommen, Rechtsanwalt Kastenfrosch übernimmt für mich die Erstellung eines Vertragstextes, veranschlagt dafür 3 bis 5 Stunden a 80 Euro und legt nach vielen Monaten einen Entwurf vor, der den Vorgaben (Leistungsbeschreibung einer Firma) nur teilweise entspricht, muss also noch einmal überarbeiten und verlangt schlussendlich die Bezahlung von 8 Stunden.
Ich kann jedoch nichts dafür, dass er bei seinem ersten Entwurf meine Angaben nicht berücksichtigt hat (falscher Firmenname), muss ich also seine Mehrarbeit bezahlen?
Ich wäre froh, wenn ich wüßte, was in einem solchen Fall zu tun ist.
Danke für eure Hilfe!
Ina
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Alt 06.01.2006, 10:15
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AW: Kosten explodieren - muss ich zahlen?

Letztendlich muß nur die notwendige und tatsächlich aufgewendete Zeit bezahlt werden. Für diese Voraussetzungen ist der Anwalt beweispflichtig.

Andererseits trifft man eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis -zumindest aus Sicht des Mandanten-, weil einem die gesetzlichen Gebühren zu hoch sind. Vielleicht tröstet ja eine Vergleichsrechnung. Wie hoch war denn der Gegenstandswert?
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  #3 (permalink)  
Alt 06.01.2006, 10:54
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AW: Kosten explodieren - muss ich zahlen?

Hallo,
danke für deine Antwort, die Sache ist natürlich längst erledigt.
RA Kastenfrosch hat mit der Mandantin einen Vergleich abgeschlossen, trotzdem lagen die berechnenten Stunden noch 40 % über den zuvor veranschlagten, inwiefern hätte er die ´beweisen´ sollen?
Die Mandantin X kann nicht ermessen, wie viel Zeit so eine Arbeit benötigt, ebenso kann sie den Sachwert nicht festlegen, denn es handelt sich um die Erstellung von AGB. Wie berechnet man sowas?
MfG
Ina
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  #4 (permalink)  
Alt 06.01.2006, 13:43
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AW: Kosten explodieren - muss ich zahlen?

Wenn der RA AGB's erstellt hat, dann hat die MAndantin einen echten Kampfpreis erhalten. Unter 1000 € hätte ich das nicht gemacht.
Die Rechtsprechung zum AGB - Recht ist derart umfangreich, daß das in 8 Stunden nicht zu leisten ist. Dazu kommt ein enormes Fehlerpotential, also Haftungsrisiko. ICh kenne Kanzleien, die weigern sich, AGB's zu erstellen.

Also: nicht ärgern, sondern einen Fixpreis für die regelmäßige Aktualisierung vereinbaren.
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