Dies ist eine Diskussion zu Kosten Beratung Mieterhöhung gerechtfertigt? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Kosten Beratung Mieterhöhung gerechtfertigt? Vermieter sendet Mieterhöhungsschreiben an Mieter, der es in der Höhe zurückweist. Vermieter übergibt Schriftwechsel+Mietvertrag an Rechtsanwalt mit der Bitte, "sich die Sache mal anzuschauen" im Hinblick darauf, ob juristisch korrekt und ob gerichtliches Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat. Rechtsanwalt schickt Schreiben an Vermieter mit seiner Einschätzung der derzeitigen Sach- und Rechtslage. Am Ende weist Rechtsanwalt auf seine Kosten hin: Gegenstandswert: 60 EUR Mieterhöhung*42 Monate Zeitraum=2520 EUR. Geschäftsgebühr 1,3=245,70 EUR netto + 20 EUR Kostenpauschale + MwSt. Gesamtkosten: 316,18 EUR. mit dem Zusatz, daß die Kosten nicht erhöht werden, wenn Vermieter einen Besprechungstermin vereinbart, in dem die Rechtsprobleme gemeinsam erörtert werden. Vermieter ist Verbraucher, hat Rechtsanwalt keine Vollmacht erteilt, es gibt keine Gebührenvereinbarung und auch keine Schreiben an Mieter. Folgende Fragen: 1. Fällt diese Tätigkeit des Rechtsanwaltes unter Erstberatung, so daß max. 220,40 EUR brutto fällig würden gem. Nr. 2102 VV RVG? 2. Falls nein, ist dies ein durchschnittlicher Fall, auf den eine Mittelgebühr von 0,55 zutreffen würde? 3. Welches Honorarangebot an Rechtsanwalt kann Vermieter machen? Danke und Grüße von -kostenfrage- |
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| AW: Kosten Beratung Mieterhöhung gerechtfertigt? Folgende aktuelle Zusatzinfo: Vermieter telefoniert mit Rechtsanwalt wegen der zu hohen Kosten. Rechtsanwalt läßt sich sehr schnell auf Erstberatung "herunterhandeln". Vermieter surft im Internet und stellt fest, daß Rechtsanwalt 42 Monate (Gewerberaum) statt 12 Monate (Wohnraum) in der ursprünglichen Aufstellung angesetzt hatte. Rechtsanwalt entschuldigt sich für das Versehen und stellt Rechnung auf 120,xx EUR aus. -- Ohne Worte -- |
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