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Kann man Gerichtskosten widersprechen?

Dies ist eine Diskussion zu Kann man Gerichtskosten widersprechen? innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 23:08
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Kann man Gerichtskosten widersprechen?

Mal angenommen, der Verklage V hat sich mit dem Kläger K außergerichtlich geeinigt und K hat die Sache fallen gelassen.

K und V haben vom Zivilgericht jeweils drei Briefe, samt Urteil, erhalten.

V werden Gerichtskosten in Höhe von 1000€ auferlegt. V ist weder mit der Begründung, weshalb er die Kosten tragen soll, einverstanden noch will V für insgesamt sechs Briefe so eine Stange Geld bezahlen.

Hat V eine Möglichkeit dieser Entscheidung zu widersprechen oder wenigstens den Betrag zu reduzieren?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 23:14
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AW: Kann man Gerichtskosten widersprechen?

Wieso gab es ein Urteil, wenn man sich außergerichtlich geeinigt hat?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 23:21
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AW: Kann man Gerichtskosten widersprechen?

Ok, mein Beispiel hinkt etwas. Nehmen wir an, es war kein Urteil sondern eine Erledigungserklärung. Dieser hat V zugestimmt, jedoch hat er die Kostentragungspflicht nicht anerkannt. Daraufhin wurden V trotzdem die Gerichtskosten auferlegt.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 23:30
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AW: Kann man Gerichtskosten widersprechen?

Sind gegen die Kostenentscheidung denn Rechtsmittel zugelassen?
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  #5 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 23:35
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AW: Kann man Gerichtskosten widersprechen?

Das weißt V nicht, denn V hatte keinen Anwalt.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 23:35
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AW: Kann man Gerichtskosten widersprechen?

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Das weißt V nicht, denn V hatte keinen Anwalt.
Aber er hat doch den Beschluss vom Gericht, da sollte er mal reingucken
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  #7 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 23:48
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AW: Kann man Gerichtskosten widersprechen?

Hehe, ok, mal angenommen, in den Beschuss stehen nur zwei Punkte. In den ersten, dass er die Kosten zu tragen hat, und in den zweiten die Höhe der Kosten.
Nehmen wir desweiten an, in der Begründung stünde nichts weiter, nur, dass die Kostenentscheidung auf den §91a der ZPO beruht.

Nach genauerer Betrachtung des Briefes, findet V es auch seltsam, dass weder eine Frist noch die Kontodaten des Empfängers vorzufinden waren.
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  #8 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 23:52
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AW: Kann man Gerichtskosten widersprechen?

Zitat:
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Nach genauerer Betrachtung des Briefes, findet V es auch seltsam, dass weder eine Frist noch die Kontodaten des Empfängers vorzufinden waren.
Das kommt extra in einer Rechnung der Justizkasse. Kann aber Monate dauern
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  #9 (permalink)  
Alt 26.06.2011, 23:58
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AW: Kann man Gerichtskosten widersprechen?

Gut zu wissen. Wie ist es aber mit dem Widerspruch? V findet im Brief keine Informationen darüber, ob Rechtsmittel gegen diese Entscheidung zugelassen sind.
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  #10 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 08:16
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AW: Kann man Gerichtskosten widersprechen?

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Gut zu wissen. Wie ist es aber mit dem Widerspruch? V findet im Brief keine Informationen darüber, ob Rechtsmittel gegen diese Entscheidung zugelassen sind.
In meinen Augen ist kein Rechtsmittel möglich, aber da kann ich auch daneben liegen. Maximum dürfte aber das Rechtsmittel der Beschwerde zur Verfügung stehen, sofern dafür die Frist nicht schon abgelaufen ist. Wie lang ist dieser fiktive Beschluss denn schon her?
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