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Ist dies eine Rechtsberatung?

Dies ist eine Diskussion zu Ist dies eine Rechtsberatung? innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 23:22
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Ist dies eine Rechtsberatung?

Ein A ruft Rechtsanwalt X an. A möchte Honorarkosten für einen Fall Y erfahren. Es entwickelt sich ein Gespräch, in dessen Folge X sagt, A bräuchte X nicht und sollte Y über Verfahren Z lösen.

X beendet das Gespräch mit dem Hinweis, daß per Telefon eine Beratung stattgefunden habe, die X bezahlt haben möchte.

Muß A zahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 23:27
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AW: Ist dies eine Rechtsberatung?

In der Regel schon.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 23:32
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AW: Ist dies eine Rechtsberatung?

Zitat:
Zitat von berniebär
In der Regel schon.
sehe ich auch so; offensichtlich wurde ein SV erörtert mit dem Ergebnis diesen auch ohne weiter anwaltliche Hilfe lösen/klären zu können. Aus meiner Sicht eine klassische Erstberatung.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 23:43
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AW: Ist dies eine Rechtsberatung?

Meine Position: Firmen können ihren Besuchern kein Produkt in Rechnung stellen, während diese sich nach den Öffnungszeiten erkundigen.

Gegenpositionen mit Argumenten - bestenfalls Paragraphen - erwünscht.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 23:48
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AW: Ist dies eine Rechtsberatung?

Die Rechtssprechung geht davon aus, dass jederman, der einen Rechtsanwalt in
Anspruch nimmt, weiss , dass dies grundsätzlich mit einem Honorar verbunden ist.
Also, wenn man einen Rechtsanwalt anruft, und der sagt nur "Guten Tag" , darf
man sich nicht wundern, wenn man eine Rechnung bekommt.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 23:55
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AW: Ist dies eine Rechtsberatung?

Zu ihrer eigentlichen Frage: Hoffnung auf kompetenten debattierenden Diskurs.

@berniebär: Quellen bitte.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 07:30
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AW: Ist dies eine Rechtsberatung?

Die Frage ist vielmehr nach allgemeinen Grundsätzen zu lösen. Die Leistungen eines Anwalts sind entgeltlich. Diese Leistungen wurden hier in Anspruch genommen. Also ist telefonisch ein Vertrag zustande gekommen. Der Einwand, es sei einem zwar die Rechtsauskünfte recht, man wolle sie aber nicht bezahlen, ändert nichts an der Verpflichtung, dennoch zu zahlen. Einen solchen Vorbehalt nennt der Jurist eine "protestatio facto contraria". Sie ist unbeachtlich.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 23:48
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AW: Ist dies eine Rechtsberatung?

Ich kann dem nur zustimmen.
Es hat ja eindeutig eine Beratung stattgefunden.
Der Schnorrer-Mandant sollte seine Rechnung bezahlen und froh sein, dass sich das Problem mit dem Verfahren Z erledigen lässt.
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  #9 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 09:24
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AW: Ist dies eine Rechtsberatung?

protestatio facto contraria bezieht sich auf konkludentes Handeln. Ein RA, der auf die Frage nach dem Honorar hin berät ist wie eine Firma, die unverlangt Produkte zusendet und diese in Rechnung stellt.

lintu, du scheinst öfters unentgeltlich zu arbeiten. Ist dein Rat etwa unqualifiziert?
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  #10 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 12:07
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AW: Ist dies eine Rechtsberatung?

Die ausdrückliche Frage nach dem Honorar ist ja zunächst unentgeltlich.

Jedoch liegt doch hier der Knackpunkt:
Zitat:
Zitat von MithilfeDritter
Es entwickelt sich ein Gespräch, ...
Wenn der Mandant nach der Nennung des Honorars weitere Informationen erfragt und erhält, muss er zahlen (konkludente Zustimmung zum Angebot des Anwalts).
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