Dies ist eine Diskussion zu Inkassogebühren innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Inkassogebühren nehmen wir mal an, ein inkassobüro würde im auftrag eines gläubigers einen schuldner auffordern beträge zu begleichen. der schuldner hat insgesamt 5 offene posten, die er der firma nicht bezahlt hat. die 5 posten wurden an das inkassobüro weitergegeben. dieses inkassobüro sendet nun 5 seperate briefe mit jeder einzelnen forderung an den schuldner hinaus, die alle am gleichen tag eintreffen und auf jeden einzelnen betrag wurde eine bestimmte summe inkassogebühren aufgerechnet.. sagen wir mal 40 euro. hat der schuldner nun das recht zu verlangen, das dass inkassobüro die beträge, die ja alle vom gleichen gläubiger stammen bündelt und auf den gesamtbetrag eine einzige inkassogebühr erhebt, oder darf ein inkassobüro hier willkürlich die beträge auch einzeln auflisten und dem schuldner hierfür jeweil eine große menge an inkassogebühren abnehmen? danke für eure antworten grüße christian |
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| AW: Inkassogebühren Auf jeden Fall muss das Inkassobüro seine Gebührenforderungen substantiieren, also beispielsweise keine Pauschalen abrechnen. Wenn das Inkassobüro aber glaubhaft machen kann, dass es für den Arbeitsaufwand egal ist, ob bei einem Schuldner 5 Beiträge abzurechnen sind oder bei fünfen einer, dürfte die Forderung rechtmäßig sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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