Dies ist eine Diskussion zu Honorarvergütung gerechtfertigt? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Honorarvergütung gerechtfertigt? angenommen ein Mann hatte vor 2,5 Jahren einen schweren Sportunfall und ist nach 6 Monaten Rehaaufenthalt inkomplett querschnittsgelähmt und zu 70% schwerbehindert. Angenommen, er hat eine private Unfallversicherung, die den Fall erst prüft, bevor sie einen hohen Kapitalbetrag auszahlt. Diese Angelegenheit würde man einem Anwalt übergeben, um nichts falsch zu machen, weil viel dahinter steckt (Zeugenaussagen + Akten bei der Polizei einholen, Krankenberichte anfordern, Prüfung auf Klage gegen Dritte etc.) Nach langem Hin und Her (2,5 Jahre) zahlt diese private Unfallversicherung nun einen Kapitalbetrag - nach einer ausführlichen Abschlussuntersuchtung des Patienten - in Höhe sagen wir 210.000€. Diese Einigung würde über den Anwalt des Patienten außergerichtlich erfolgen und kein Prozess gegen Dritte o.Ä. würde eröffnet werden. Weil der Anwalt nun der Meinung ist, so viel Arbeit, Zeit und Aufwand in diese Sache gesteckt zu haben, würde er seinen Mandanten eine Honorarvereinbarung unterschreiben lassen. Diese entbindet ihn von den gesetzlich festgelegten Regelsätzen und erlaubt es ihm, sagen wir ein Honorar in Höhe von 10.000€ für seine gesamte geleistete Arbeit für diesen Fall zu berechnen. Würde man diesen Betrag in der Regel als gerechtfertigt betrachten oder würde man eher vermuten, dass der Anwalt den Mandanten Geld aus der Tasche ziehen möchte. Wäre zweiteres der Fall, was würde man dann wohl machen, um aus der Sache wieder raus zu kommen? Vielen Dank für eure Meinungen! |
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| AW: Honorarvergütung gerechtfertigt?
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Honorarvergütung gerechtfertigt? Zitat: Die Frage ist, ob die angenommene Höhe der Vergütung (10.000€) in diesem Fall als angemessen betrachtet werde kann. Gesetzliche wäre es bei der angenommenen Schadenssumme (210.000€) doch niedriger, oder nicht? Ich bin Laie, sorry... |
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| AW: Honorarvergütung gerechtfertigt? Zitat:
Zitat:
Die Honorarvereinbarung ist daher nach dem hier bekannten SV nicht zu beanstanden Zitat:
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