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Honorarvergütung gerechtfertigt?

Dies ist eine Diskussion zu Honorarvergütung gerechtfertigt? innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 20:19
Boardneuling
 
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Honorarvergütung gerechtfertigt?

Guten Tag,

angenommen ein Mann hatte vor 2,5 Jahren einen schweren Sportunfall und ist nach 6 Monaten Rehaaufenthalt inkomplett querschnittsgelähmt und zu 70% schwerbehindert. Angenommen, er hat eine private Unfallversicherung, die den Fall erst prüft, bevor sie einen hohen Kapitalbetrag auszahlt. Diese Angelegenheit würde man einem Anwalt übergeben, um nichts falsch zu machen, weil viel dahinter steckt (Zeugenaussagen + Akten bei der Polizei einholen, Krankenberichte anfordern, Prüfung auf Klage gegen Dritte etc.)
Nach langem Hin und Her (2,5 Jahre) zahlt diese private Unfallversicherung nun einen Kapitalbetrag - nach einer ausführlichen Abschlussuntersuchtung des Patienten - in Höhe sagen wir 210.000€.
Diese Einigung würde über den Anwalt des Patienten außergerichtlich erfolgen und kein Prozess gegen Dritte o.Ä. würde eröffnet werden.

Weil der Anwalt nun der Meinung ist, so viel Arbeit, Zeit und Aufwand in diese Sache gesteckt zu haben, würde er seinen Mandanten eine Honorarvereinbarung unterschreiben lassen. Diese entbindet ihn von den gesetzlich festgelegten Regelsätzen und erlaubt es ihm, sagen wir ein Honorar in Höhe von 10.000€ für seine gesamte geleistete Arbeit für diesen Fall zu berechnen.

Würde man diesen Betrag in der Regel als gerechtfertigt betrachten oder würde man eher vermuten, dass der Anwalt den Mandanten Geld aus der Tasche ziehen möchte.
Wäre zweiteres der Fall, was würde man dann wohl machen, um aus der Sache wieder raus zu kommen?

Vielen Dank für eure Meinungen!
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Alt 02.12.2010, 00:34
V.I.P.
 
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AW: Honorarvergütung gerechtfertigt?

siehe hierzu
http://www.juraforum.de/lexikon/verg...g-rechtsanwalt
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  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2010, 09:03
Boardneuling
 
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AW: Honorarvergütung gerechtfertigt?

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Danke, das ist ja schön und gut, aber beantwortet leider nicht meine Frage.

Die Frage ist, ob die angenommene Höhe der Vergütung (10.000€) in diesem Fall als angemessen betrachtet werde kann.
Gesetzliche wäre es bei der angenommenen Schadenssumme (210.000€) doch niedriger, oder nicht?
Ich bin Laie, sorry...
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  #4 (permalink)  
Alt 02.12.2010, 09:45
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AW: Honorarvergütung gerechtfertigt?

Zitat:
Zitat von AnneAlina86 Beitrag anzeigen
Danke, das ist ja schön und gut, aber beantwortet leider nicht meine Frage.
dann haben Sie den Link nicht verfolgt und/oder die dortigen Ausführungen, insbesondere zu Ziffer 2, nicht gelesen.
Zitat:
Zitat von AnneAlina86 Beitrag anzeigen
Die Frage ist, ob die angenommene Höhe der Vergütung (10.000€) in diesem Fall als angemessen betrachtet werde kann.
Gesetzliche wäre es bei der angenommenen Schadenssumme (210.000€) doch niedriger, oder nicht?
Ich bin Laie, sorry...
Ausgehend von einer außergerichtlichen Tätigkeit des RA, Vergleich unterstellt, ergibt sich eine Mittelgebühr (Regelfall) einschl. Post- und Telekommunikationspauschale und Mwst i.H. von 6928.18 €.
Die Honorarvereinbarung ist daher nach dem hier bekannten SV nicht zu beanstanden
Zitat:
Das mehrfache Überschreiten der gesetzlichen Gebühren begründet grundsätzlich ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwands nicht schon für sich genommen die Schlussfolgerung auf eine Sittenwidrigkeit in der Form des Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung (BGH 04.02.2010 - IX ZR 18/09). Eine Grenze besteht bei der mehr als fünffachen Überschreitung der gesetzlichen Höchstgebühren, die eine tatsächliche Vermutung für die Unangemessenheit der vereinbarten Vergütung bildet.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.12.2010, 09:56
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AW: Honorarvergütung gerechtfertigt?

Hallo Charles0308,

sorry, wie gesagt, ich bin Laie und war nicht in der Lage, das so zu erarbeiten.

Vielen Dank für die Information, Sie haben mir sehr weiter geholfen.

:-*
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