
05.12.2010, 10:11
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| Honorar und Rückvergütung Hallo,
angenommen ein Handelsvertreter lässt sich mit einer Sache anwaltlich vertreten. Die telefonische Erstberatung mit Terminvereinbarung klingt erstmal vielversprechend. Beim Termin mit dem Rechtsanwalt selbst wird der Handelsvertreter im Schnellverfahren abgefertigt, da der Rechtsanwalt einen Termin bei Gericht hat. Das Schreiben welches an die Gegenpartei rausgeht, muss wegen Fehlerhaftigkeit vom Handelsvertreter selbst nachkorrigiert werden, zudem musste seitens des Handelsvertreters mehrmals bei seinem Rechtsanwalt nachgehakt werden, damit dieses Schreiben überhaupt den Postweg findet. Die Gegenpartei reagiert noch vor Fristablauf. Daraufhin dauert es wieder, bis der Anwalt des Handelsvertreters ein Schreiben anfertigt, welches auch widerum korrigiert werden musste. Daraufhin gibt es wieder ein Schreiben der Gegenpartei mit Fristsetzung. Der Handelsvertreter nimmt daraufhin Stellung zu dem Schreiben der Gegenpartei und schickt diese Stellungnahme per Mail an seinen Rechtsanwalt, welcher nach telefonischer Rücksprache mitteilt, dass das Schreiben nahezu so übernommen werden kann und mit Zusage, dass dieses innerhalb der nächsten zwei Tage der Gegenpartei zugestellt wird. Eine Woche später ist diesbezüglich trotz täglichem Nachhakens und Versprechen der Rechtsanwaltskanzlei immer noch nichts passiert. Die Frist der Gegenpartei ist bereits seit 25.11.2010 abgelaufen. Die Honarrechnung des Rechtsanwaltes (1.400,- Euro für außergerichtliche Tätigkeiten) wurde auch pünktlich bezahlt. Der Handelsvertreter, welcher bei seinem Fall der Geschädigte und auch der Kläger wäre, ist unzufrieden und fühlt sich von seinem Anwalt schlecht beraten. Zudem geht es für diesen auch um Geld, und wenn seitens seines Anwaltes derartige Verzögerungen eintreten, so wird es auch länger dauern bis er überhaupt irgendetwas erreicht. Kann der Handelsvertreter einen Teil seines Geldes zurückverlangen und einen anderen Anwalt beauftragen oder was kann man dem Handelsvertreter raten. Laut Aussage seines Rechtsanwaltes sieht der Fall sehr vielversprechend aus. Der Handelsvertreter sitzt nun ratlos da. Zuerst wurde er von seinem Auftraggeber ausgenutzt und betrogen und nun macht nichtmal der eigene Rechtsanwalt etwas.
Ich danke Euch vorab für Eure Antworten |