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Honorar bei Mandatsniederlegung

Dies ist eine Diskussion zu Honorar bei Mandatsniederlegung innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 30.01.2008, 07:18
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Honorar bei Mandatsniederlegung

mal angenommen, ein Anwalt A, der in einer Zivilrechtssache für Kläger K Klage erhoben hatte muß wegen einer schweren Erkrankung das Mandat niederlegen. K beauftragt einen neuen Anwalt, dieser beantragt die Verlegung des bereits angesetzten Gerichtstermins um sich in den Fall einarbeiten zu können. K sendet A am 14. Januar ein Email in dem er um Beantwortung einiger Fragen bittet.
Am 29. Januar, erhält K von A einen Brief, in dem A die gestellten Fragen im Wesentlichen nicht beantwortet. A fordert K mit diesem Schreiben auf seine beigefügte Kostenrechnung bis 30. Januar zu überweisen und weist ihn außerdem darauf hin, dass er das Mandat kündigen werde, wenn K diese Frist fruchtlos verstreichen lasse. Muß K das Honorar bezahlen falls A tatsächlich kündigt?
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Alt 30.01.2008, 12:23
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AW: Honorar bei Mandatsniederlegung

Sorry, mir ist ein Fehler unterlaufen, ich berichtige:

mal angenommen, ein Anwalt A, der in einer Zivilrechtssache für Kläger K Klage erhoben hatte muß wegen einer schweren Erkrankung das Mandat niederlegen.
K beauftragt einen neuen Anwalt B, dieser beantragt die Verlegung des bereits angesetzten Gerichtstermins um sich in den Fall einarbeiten zu können. K sendet B am 14. Januar ein Email in dem er um Beantwortung einiger Fragen bittet.
Am 29. Januar, erhält K von B einen Brief, in dem B die gestellten Fragen im Wesentlichen nicht beantwortet. B fordert K mit diesem Schreiben auf seine beigefügte Kostenrechnung bis 30. Januar zu überweisen und weist ihn außerdem darauf hin, dass er das Mandat kündigen werde, wenn K diese Frist fruchtlos verstreichen lasse. Muß K das Honorar bezahlen falls B tatsächlich kündigt?
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Alt 30.01.2008, 18:20
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AW: Honorar bei Mandatsniederlegung

Auch wenn K das Honorar am 29. Januar noch überweisen würde wäre der Zahlungseingang wahrscheinlich nicht fristgerecht.
B hat doch die Frist so gesetzt, dass K sie beim besten Willen nicht einhalten kann.
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