Dies ist eine Diskussion zu Hohe Anwaltsgebühren bei erster Mahnung legal? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Hohe Anwaltsgebühren bei erster Mahnung legal? Einige Wochen später kommt ein Mahnschreiben einer Anwaltskanzlei, die nun zu dem Betrag - nehmen wir einmal 700 Euro- , der keine Fälligkeit nach dem Kalender hatte noch 120 Euro für Verzugsschaden und sonstige Kosten fordert. Die Kanzlei beruft sich ebenfalls auf die zahlreichen vorangegangenen Email Mahnungen der Bank. Nun widerspricht der Schuldner diesen Mahngebühren mit der Argumentation, die Emails seien ihm nie zugegangen, folglich sei dies die erste Mahnung, die ihn überhaupt erst in Verzug setze. Wie hoch dürften denn dann die Kosten für die erste Mahnung sein? |
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| AW: Hohe Anwaltsgebühren bei erster Mahnung legal? Zitat:
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| AW: Hohe Anwaltsgebühren bei erster Mahnung legal? Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Hohe Anwaltsgebühren bei erster Mahnung legal? Ja, auch Prozessbetrug genannt, sofern es ins gerichtliche Verfahren geht. |
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| AW: Hohe Anwaltsgebühren bei erster Mahnung legal? Zitat:
Prozeßbetrug liegt vor, wenn der Richter getäuscht wird und dadurch das Risiko einer falschen Entscheidung besteht, durch die der Täter oder ein Dritter einen Vermögensvorteil erlangen könnte.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Hohe Anwaltsgebühren bei erster Mahnung legal? Wird der Zugang einer Mahnung bestritten, was eine Verurteilung bezüglich dem Verzugsschaden wohl verhindern würde, ist hier wohl Prozessbetrug zu bejahen. |
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| AW: Hohe Anwaltsgebühren bei erster Mahnung legal? Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Hohe Anwaltsgebühren bei erster Mahnung legal? Es ist durchaus legitim zu behaupten, die Mails seien vom Spam-Filter aussortiert und ggf. ungelesen durch den Schuldner gelöscht worden. Aufgrund der Massean Mail und der Schnelllebigkeit des Internets ist dies auch nachvollziehbar. Es wäre ein Leichtes für die Bank gewesen eine Mail mit Lesebestätigung oder ein Schreiben vor der Einschaltung eines RA zu schicken. |
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| AW: Hohe Anwaltsgebühren bei erster Mahnung legal? Und wer andere Leute dazu aufruft, begeht möglicherweise eine Anstiftung zum Betrug. |
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| AW: Hohe Anwaltsgebühren bei erster Mahnung legal? Na, marcdsl, mal nicht so vorschnell mit Vorverurteilungen. Ich gehe mal davon aus, dass der Schuldner diese Mahnungen tatsächlich nicht bekommen respektive bemerkt hat. Ich habe auch schon (angeblich!!!) Auftragsbestätigungen, Mahnungen und Rechnungen per E-Mail bekommen, die regelmäßig ungelesen aus dem SPAM-Ordner gelöscht wurden und ich z.T. mein (angebliches!!!) Widerrufsrecht nicht ausgeübt habe. So what. Redliche Kaufleute nutzen nur das Internet, wenn sie auch davon ausgehen, dass der Vertragspartner die Mails liest. Also marcdsl, ich schätze mal, dass deine/ihre (wieauchimmer) Reaktion eher provokant witziger Natur ist, wobei ich mir da nicht so sicher bin. Sollte dies nicht der Fall sein und die Einschätzung aufgrund einer Subsumtion erfolgen, so frage ich mich, ob nicht massive Sachverhaltsquetsche betrieben wird. x-slide schreibt eindeutig "nach eigener Aussage" der Bank wurden die Mahnungen verschickt. Der Schuldner hat diese daher auch tatsächlich nicht gesehen. Was also soll ein Anwalt da machen? Natürlich mit Nichtwissen bestreiten. Alles andere wäre nachlässig und wohlmöglich ein Haftungsfall für den Anwalt! Also nix Prozessbetrug. |
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