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Höhe der Anwaltsgebühren gerechtfertigt?

Dies ist eine Diskussion zu Höhe der Anwaltsgebühren gerechtfertigt? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 09.12.2011, 09:42
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Höhe der Anwaltsgebühren gerechtfertigt?

X muss zum Anwalt bezüglich Antrag auf Privatinsolvenz. Es geht nur um das Ausfüllen des Antrages und um die Einsendung zum Gericht, außergerichtlich hat X bereits alles selbst erledigt. X könnte den Antrag auch selbst ausfüllen, so dass der RA gar keine Arbeit hätte. Es geht nur um dessen Bestätigung, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist.

Es geht um eine Verschuldung von 6500 Euro. X geht davon aus, dass diese Summe der sogenannte Streitwert ist.
Lt. RVG aus dem Netz unter http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2_84.html wären dem RA 375 Euro zu zahlen. Der RA verlangt dafür aber 470 Euro, 200 Euro Anzahlung, der Rest auf Raten.

Sind die 470 Euro statt der 375 Euro rechtens?
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Alt 09.12.2011, 09:43
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AW: Höhe der Anwaltsgebühren gerechtfertigt?

Was genau hat der Anwalt denn in seiner Rechnung alles berechnet?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 09:57
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AW: Höhe der Anwaltsgebühren gerechtfertigt?

Es gibt noch keine Rechnung.
X hat telefonisch einen Termin gemacht und die Sachlage erklärt.
Termin ist am Montag, zu welchem X gleich die 200 Euro mitbringen soll.
RA fragte nach der Gesamtverschuldung und hat dann nachgeschlagen und dann den Betrag von 470 Euro genannt.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 16:38
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AW: Höhe der Anwaltsgebühren gerechtfertigt?

Zitat:
Zitat von Bettina79 Beitrag anzeigen
Sind die 470 Euro statt der 375 Euro rechtens?
Ja, zu den EUR 375,- kommen noch eine Auslagenpauschale von EUR 20,- und die Umsatzsteuer auf EUR 395,- hinzu.
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