Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Herr Anwalt der Millionär ???

Dies ist eine Diskussion zu Herr Anwalt der Millionär ??? innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 19:05
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Herr Anwalt der Millionär ???

Hallo Leute...

kann mir mal bitte jemand etwas zu "Anwaltskosten" in folgendem Beispielsfall sagen.

Eine Frau erhält PKH weil sie sich in einer Familiegerichtssache eines Angriffes Ihrer eigenen Mutter "erwehren" muß (Mutter möchte der eigenen Tochter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deren Kind (2 Jahre alt) entziehen und auf sich übertragen lassen) !!

Die Beklagte erhält Prozesskostenhilfe.
Es findet eine erste Vorbesprechung beim Anwalt statt
Der Anwalt schickt 2 Schreiben ans Familiengericht
Eine 2. Besprechung ( 30 min.)
Ein Termin am Famielengericht (keine Verhandlung sondern eine Art Gütetermin mit allen beteiligten vor der Richterin)

Wäre es korrekt wenn die Anwältin in diesem Fall für Ihre Tätigkeit ZUSÄTZLICH zu den Beträgen aus der PKH noch weitere 750 Euro verlangt ???

Vielen Dank !!


Chris
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 22:27
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AW: Herr Anwalt der Millionär ???

Zitat:
Zitat von radiomann1

Wäre es korrekt wenn die Anwältin in diesem Fall für Ihre Tätigkeit ZUSÄTZLICH zu den Beträgen aus der PKH noch weitere 750 Euro verlangt ???

Vielen Dank !!


Chris
Was hat den die Mandanitn denn für eine Gebührenvereinbarung? Die gesetzliche?
Dann schuldet sie die Verfahrens- und Terminsgebühr der Anwältin, kann diese aber auf deren Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse verweisen. Bestand indes eine Honorarvereinbarung, müsste man diese kennen.

Hat das Gericht den Streitwert festgesetzt?
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 22:29
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AW: Herr Anwalt der Millionär ???

wurde bzgl. der 750 € eine Vereinbarung unterschrieben??? eigentlich werden die Kosten durch PKH-Bewilligung abgedeckt...möglich ist, dass das Gericht bis zu vier Jahren immer mal nachfragt, ob sich das Einkommen nun geändert hat und wenn dies der Fall ist, die angefallenen Kosten zurückzahlen müsste...wurde denn PKH bewilligt???
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  #4 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 22:34
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AW: Herr Anwalt der Millionär ???

Hi...


DANKE für eure Antworten....

ich habe nachgefragt und sie meinte, sie hätte nur eine ollmachtbezüglich des Mandats überschreiben, die Anwältin hätte aber gesagt, sie bekäme über die PKH nur paar "Cent" und würde in solchen Fällen das Mandat nur übernehmen wenn sie noch 500 bis 1000 euro dazuzahlen würde.


Sie muss die Sachen ohenhin zahlen, da die Anwältin sonst das Mandat niederlegt, aber via PKH abzurechnen und dazu für 3 Std Arbeit und einen 30 Min Gerichtstermin zusätzlich nochmal 750 euro abzugreifen ist schon heftig.

Schönen Abend

Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 22:37
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AW: Herr Anwalt der Millionär ???

hat sie die Honorarvereinbarung unterschrieben??? das finde ich schon krass...würde derjenige genug Geld für einen Anwalt haben, bräuchte er ja nicht PKH beantragen...
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  #6 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 22:41
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AW: Herr Anwalt der Millionär ???

Zitat:
Zitat von DanaS
hat sie die Honorarvereinbarung unterschrieben??? das finde ich schon krass...würde derjenige genug Geld für einen Anwalt haben, bräuchte er ja nicht PKH beantragen...


Hi Dana...


DANKE für die Antiwrt...

ja du hast vollkommen recht....absolut soo sehe ich das auch....
Also eine Honorarvereinbarung hat sie NICHT unterschrieben, es wurde ihr eben nur gesagt...da sie aber Montag Termin hat bei Gericht hat (so art Gütetermin oder was das ist mir beiden Parteien Jugenamt und Richterin) bleibt ihr gar nix anderes übrig als zu zahlen , sonst erscheint die Anwältin gar ned...nahe an Erpressung sowas echt wahr !!!!

Ich hab keine Ahnung was die gute Frau über die PKH bekommt, aber wenn das nur 200 euro sein sollten, dann kommen wir auf einen ca Stundenlohn von 250 bis 300 euro...ned schlecht Frau Specht !!


Chris
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  #7 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 22:43
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AW: Herr Anwalt der Millionär ???

habe zwar gerade keine Kostentabelle zur Hand, sie bekommt auf jeden Fall mehr als 200 € na hoffentlich ist sie ihr Geld wert
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  #8 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 22:53
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AW: Herr Anwalt der Millionär ???

Zitat:
Zitat von DanaS
habe zwar gerade keine Kostentabelle zur Hand, sie bekommt auf jeden Fall mehr als 200 € na hoffentlich ist sie ihr Geld wert


Hi Dana...

naja das wollen wir hoffen, aber da die junge Mama das Sorgerecht hat und die Oma es ihr nur wegnehmen möchte, da ihr eigener Kinderwunsch nimmer geklappt hat und die Tochter mit ihrem Freund nach Salzburg verziehen will (50 km entfernt) sollte die Aufgabe --trotz der tragisch schlimm schmutzigen Wäsche die Oma gewaschen und als Beweis anführt--machbar/lösbar sein !!

Chris
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  #9 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 23:06
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AW: Herr Anwalt der Millionär ???

ach übrigens darf die RAin die 750 € nicht geltend machen...siehe § 122 ZPO!!!wenn Sie das Geld einfordert, würde ich die RAkammer einschalten...
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  #10 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 23:09
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AW: Herr Anwalt der Millionär ???

Zitat:
Zitat von DanaS
ach übrigens darf die RAin die 750 € nicht geltend machen...siehe § 122 ZPO!!!wenn Sie das Geld einfordert, würde ich die RAkammer einschalten...

Hi...

Aha....DANKE für den Hinweis...kannst du noch so lieb sein und mir das "verständlich" in ein /zwei Sätzen erklären ?? Weist eh...ICH und die ZPO das ist kein gutes Gespann...ggg...


Chris
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