Dies ist eine Diskussion zu Hartz4 und Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Hartz4 und Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht ich habe erst kürzlich mein Interesse am Recht in einer Weiterbildung entdeckt und bitte meine geringen Kenntnisse zu entschuldigen... ich würde gern folgenden theoretischen Fall mit Euch diskutieren: Mal angenommen, Arbeitnehmer N hätte einen Anwalt A damit beauftragt von seinem ehemaligen Arbeitgeber G, noch ausstehendem Arbeitslohn einzufordern, nachdem er sich bezüglich einer Mahnung von N in Verzug befand. Da das unter das Arbeitsrecht fällt, kann man nicht wie im Zivilrecht die Anwaltskosten ebenfalls vom Arbeitgeber fordern, oder? Fällt das nicht vielleicht unter beide Rechtsgebiete? Vorsatz und Schaden (BGB) sind ja gegeben. Weiterhin angenommen, dass dieser Anwalt A den Fall an eine Anwältin B für Arbeitsrecht, die mit ihm in Bürogemeinschaft ist, übergeben hat. Nachdem N mitgeteilt hat, dass weitere Kosten nicht entstehen dürfen, da diese wegen Hartz IV und dem fehlenden Lohn nicht von ihm getragen werden können, hat die Anwältin B versichert, dass Prozesskosten durch Prozesskostenbeihilfe bestritten werden können und es somit nicht noch teuerer für N wird. Einige Zeit später kommt es nun zu einem Gerichtstermin zur Gütevereinbarung. Nach diesem teilt die Anwältin B dem Herrn N nun mit, dass die Richterin den Antrag auf Prozesskostenhilfe ablehnen würde, da N Lebensversicherungen besitzt, durch deren Verkauf er in der Lage wäre, die Kosten selbst zu tragen. Diese Lebensversicherungen sind "HartzIV-sicher". Prozesskostenbeihilfe wurde deswegen gar nicht erst beantragt, da sie ja sowieso abgelehnt werden wird. Nun die Fragen zu diesem Szenario: 1. Ist es wirklich so, dass Prozesskostenbeihilfe auch wegen "HartzIV-sicheren" Lebensversichungen abgelehnt werden kann? Muss man wirklich für einen einzigen Monatslohn seine Altersvorsorge aufgeben? 2. Muss N die Anwältin B jetzt selbst bezahlen, ohne Prozesskostenbeihilfe? Darf B ihre Leistung dem Herrn N überhaupt in Rechnung stellen? 3. Hätte die Anwältin nicht die Prozesskostenbeihilfe beantragen müssen bevor es zur Verhandlung kommt, da sie ja wusste, dass N keine weiteren Kosten wünscht und tragen kann. 4. Angenommen beide Anwaltsrechnungen belaufen sich auf ca. 40% des geforderten Arbeitslohnes. Ist das nicht etwas viel? Vielen Dank |
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| AW: Hartz4 und Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht Ich meine dazu folgendes: 1. Ist es wirklich so, dass Prozesskostenbeihilfe auch wegen "HartzIV-sicheren" Lebensversichungen abgelehnt werden kann? Muss man wirklich für einen einzigen Monatslohn seine Altersvorsorge aufgeben? ---> PKH bekommst denke ich mal nur bei Bedürftigkeit, weils noch aus dem früheren "Armenrecht" stammt. Also wenn aus Versicherungen Vermögen da ist, würde sie auch kein ALG II bekommen. Auch da kannst nicht unendlich Kohle auf der hohen Kante haben. Notfalls können die auch sagen, dass man die beleihen oder teilweise auflösen soll. Wenn es nur um einen Arbeitslohn geht, dürften auch die Kosten nicht so hoch sein, denke ich mal. 2. Muss N die Anwältin B jetzt selbst bezahlen, ohne Prozesskostenbeihilfe? Darf B ihre Leistung dem Herrn N überhaupt in Rechnung stellen? ---> Ich denke mal, das kommt drauf an ... wenn er auch bei Beantragung keinen Anspruch auf Bewilligung von PKH, denke ich schon. Ich glaube aber, dass sie ihm das vorher hätte sagen müssen, dass dieser Fall auch gegeben sein kann, dass die abgelehnt wird und er dann auf den Kosten sitzen bleibt, damit der sich entscheiden kann, dass keine weiteren Kosten entstehen. 3. Hätte die Anwältin nicht die Prozesskostenbeihilfe beantragen müssen bevor es zur Verhandlung kommt, da sie ja wusste, dass N keine weiteren Kosten wünscht und tragen kann. ---> Ich denke mal schon, dass sie das schon zu ihrer eigenen Entlastung hätte machen müssen, es sei denn, aufgrund der Versicherung war es absolut ausgeschlossen, dass PHKH bewilligt wird, Aber lieber ein abgelehnter PKH-Antrag, als erst nicht versucht, kost ja nix, also noch nicht! Aber den Antrag hätte er auch alleine stellen können, denke ich. Da gibts auch sowas wie ne Rechtsantragstelle bei den Gerichten, die einem da helfen können. 4. Angenommen beide Anwaltsrechnungen belaufen sich auf ca. 40% des geforderten Arbeitslohnes. Ist das nicht etwas viel? ---> Einfach in das Rechtsnwaltsvergütungsgesetz reinschauen oder in diverse Kostenrechner im Internet, da kann sie das prüfen. PS: Wenn man meint, dass der Anwalt sich nicht richtig verhalten hat, dann kann man ja auch mal bei seiner Kammer nachfragen, ob das alles so in Ordnung ist. |
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| AW: Hartz4 und Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht Für die Güteverhandlung ist eigentlich überhaupt kein Anwalt nötig. Wenn Dir irgend etwas gar nicht paßt bei der Verhandlung, dann sag das einfach der Richterin oder dem Richter. |
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